Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #1
Hallo!
Wollte mich nur mal erkundigen und fragen, wie das nun ist, wenn man als Transperson nun eine "offizielle" (behördliche) Personenstands- und Vornamens-Änderung gemacht hat. Gilt man dann noch bzw. muss man sich weiterhin, als Transperson (TG/TS/Transfrau/...) bezeichnen, oder ist man dann wirklich "auf dem Papier" weiblich, da das nun bei mir offiziell steht. (Wie ich es mir schon so lange gewünscht habe!)

"Lichtbildausweise" und Co, muss ich dann noch extra beantragen, sobald ich die amtliche Bestätigung habe, dass ich nun "weiblich"  bin UND meinen neuen VN habe.

Bitte nur Tipps/Ratschläge/Meinungen von wirklichen Auskenner:innen, die das auch gemacht haben!


Auch will ich nur wissen, was erhalte ich dann wirklich per Post, wenn dieser Antrag erledigt ist?: Neue Geburtsurkunde und/oder Meldezettel und/oder reine Bestätigung mit der man dann die ganzen Dokumente neue ausstellen lassen kann?

Hoffe auf seriöse Hilfe!

LG, eure nun wirklich "weibliche" Mermaid!
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #2
(06.04.2023, 13:27)Mermaid991100 schrieb: Wollte mich nur mal erkundigen und fragen, wie das nun ist, wenn man als Transperson nun eine "offizielle" (behördliche) Personenstands- und Vornamens-Änderung gemacht hat. Gilt man dann noch bzw. muss man sich weiterhin, als Transperson (TG/TS/Transfrau/...) bezeichnen, oder ist man dann wirklich "auf dem Papier" weiblich, da das nun bei mir offiziell steht. (Wie ich es mir schon so lange gewünscht habe!)

Bisschen irritierend, Deine Frage/n, wozu hast Du denn die Personenstands- und Namens-Änderung/en machen lassen? Du wolltest ja ganz nach Deinem Wunsch nicht mehr den vorherigen/alten "Geschlechts"-Eintrag, also "m", beim Staat haben - jetzt hast Du den/einen anderen, eben "w", und bist hoffentlich damit zufrieden... Wink

Überall, wo Du vorher als "m" mit den persönlichen Daten geführt/gespeichert warst, darfst Du es jetzt eben mit "w" verlangen - bei Ämtern/Behörden sowieso, weil Du ab jetzt behördlich als weiblich bzw Frau geführt/gespeichert bist - aber auch im privaten Bereich, da bist Du jetzt eben "Frau" Mermaid und nicht mehr "Herr" Sowieso...

Als trans Frau oder Person oder Transgender etc pp kannst/darfst Du Dich unabhängig von den Änderungen trotzdem weiterhin bezeichnen bzw könnte es Dir trotz behördlichen Änderungen passieren, dass Leute, die von diesen Änderungen nichts wissen, Dich (weiterhin) als solche sehen/ansprechen (im schlimmsten Fall tun es manche Leute auch, obwohl sie über die Änderungen bescheid wissen)...

(06.04.2023, 13:27)Mermaid991100 schrieb: "Lichtbildausweise" und Co, muss ich dann noch extra beantragen, sobald ich die amtliche Bestätigung habe, dass ich nun "weiblich"  bin UND meinen neuen VN habe.
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Auch will ich nur wissen, was erhalte ich dann wirklich per Post, wenn dieser Antrag erledigt ist?: Neue Geburtsurkunde und/oder Meldezettel und/oder reine Bestätigung mit der man dann die ganzen Dokumente neue ausstellen lassen kann?

Wenn bei Behörden/Ämtern etwas erledigt wird, bekommt man als Betroffene/r zu dem Vorgang meist einen Bescheid, jedenfalls auch bei Namensänderung/en; Seit es liberalere Gesetze bzw Vorschriften in Ö gibt, genügt idR nur noch die neue Geburtsurkunde und/oder die neue Melde-Bestätigung (beides erhältst Du auf Deinem Standesamt bzw Magistrat, ev musst Du warten, bis der NÄ-Bescheid eingetroffen ist), mit der/denen Du alle anderen Dokumente und Ausweise bei den jeweiligen Stellen ändern lassen kannst, im Zweifel den NÄ-Bescheid mitnehmen; Tipp: Die aktuellen Fotos für den neuen Reisepass bzw Personalausweis werden auch für die eCard verwendet (die man ja auch neu bestellen kann, falls da eine mit zwar neuen Daten aber altem Foto automatisch zugeschickt wird)... Wink 


Alles Gute und Liebe! Favorite
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #3
Hast natürlich recht! Mir ginge es ja darum, offiziell zumindest als Frau offiziell bezeichnet zu werden mit dem W-Eintrag im Register. Das gibt mir wirklich eine wahres Selbstbild von mir selbst als Bestätigung. und klar wird man noch auf unbestimmte zeit als Transperson wahrgenommen, alleine wenn man nur meine Stimme hört, zu dem sonst komplett feminine Kleidungsstil. Hoffe eine Stimmenfeminsierung wird da "etwas" helfen.

Das mit den Dokumenten ist mir eher noch verständlich. D.h. wenn ich dich verstehe, erhalte ich in den nächsten wochen "nur" eine Bescheid, mitdem ich dann meldezettel und Geburtsurkunde extra beantragen muss? Der Beamte gab mir nur heute (vorab) einen Art Meldezettel, mit dem neuen GEschlecht aber noch mit dem alten Namen. Ich hab ihn so verstanden, dass der MZ nur provisorisch ist. Aber da ich kaum Luft bekam (FFP2.Maske) und es im Raum durch viele KLeinkinder so voll war, hab ich ihn nicht klar verstanden.
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #4
(06.04.2023, 15:21)Mermaid991100 schrieb: Das mit den Dokumenten ist mir eher noch verständlich. D.h. wenn ich dich verstehe, erhalte ich in den nächsten wochen "nur" eine Bescheid, mitdem ich dann meldezettel und Geburtsurkunde extra beantragen muss? Der Beamte gab mir nur heute (vorab) einen Art Meldezettel, mit dem neuen GEschlecht aber noch mit dem alten Namen. Ich hab ihn so verstanden, dass der MZ nur provisorisch ist. Aber da ich kaum Luft bekam (FFP2.Maske) und es im Raum durch viele KLeinkinder so voll war, hab ich ihn nicht klar verstanden.

Naja, wie ich vorher schon meinte: die PÄ ("neues" Geschlecht) ist schon erledigt und im System eingepflegt, aber noch nicht die NÄ, weil die noch nicht rechtsgültig ist - das wird sie erst, nachdem Du den NÄ-Bescheid erhalten hast (und es keinen Ein- bzw Wider-Spruch gibt);

Auch gibt es nach dem Bescheid-Erhalt die Möglichkeit eines Rechtsmittel-Verzichtes Deinerseits, was bedeutet, Du teilst der Behörde mit, dass Du auf Dein Recht (auf Ein- bzw Wider-Spruch) verzichtest und dadurch wird der behördliche Vorgang bzw der Bescheid (schneller) rechtsgültig - weil dieses Rechtsmittel ja auch eine bestimmte Frist hat (gewöhnlich hat man einen Monat Zeit, gegen einen Bescheid Rechtsmittel zu erheben)...
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #5
So etwas steht eh in einer Niederschrift, die ich heute mitbekommen habe: Das zwar bestätigt ist, dass ich von M zu W geändert wurde und da dem Antrag ein psych. Stellungnahme beiliegt, ist das was du meinst mit der Prüfung bzw. Wider-Spruch-Recht bereist abgeklärt. (Ich versteh halt das ganze Amts-Fomularitäten nicht so gut)
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #6
Jeder Bescheid, der von einem Amt ausgeht, läßt dem Empfänger des Bescheides die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Das ist immer so, das ist das Rechtssystem. Viele amtliche Bescheide sind ja ungünstig für die Empfänger (z.B. Strafbescheide). Deshalb ist das auch gut so, daß man gegen einen Amtsbescheid Einspruch erheben kann.
Im Fall einer bewilligten PSÄ ist das zwar ein bißchen paradox, weil man den Antrag nach vielen Mühen und Plagen ja selbst gestellt hat, aber es ist trotzdem so, weil das sind übergeordnete Rechtsgrundsätze. Deshalb muß die Behörde, bevor sie die PSÄ tatsächlich durchführt, die Einspruchsfrist abwarten, ob du vielleicht gegen den Bescheid doch noch Einspruch erhebst. Vorher kann sie das nicht machen, weil der Bescheid zwar erstellt aber noch nicht rechtsgültig ist.
Das kann man aber ganz leicht umgehen, genau wie Bonita geschrieben hat, indem du aktiv auf dein Einspruchsrecht verzichtest. Dann muß die Behörde die Einspruchsfrist nicht abwarten und kann die Änderung gleich bzw. innerhalb von 1-2 Wochen tatsächlich durchführen.
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #7
Hier ein kurzes Update über meine Personenstands- u. VN-Änderung:

Bin langsam echt verwirrt und frage mich, ob ich von sch... Staat Wien nur abgezockt würde! Vielleicht kann mir hier jemand mitteilen, ob diese ganzen Zahlungen gerecht sind. Hier die Details:

- (~)Anfang April hatte ich ja den Antrag für Personenstands- u. VN-Änderung am Bezirksamt abgegeben. Dort hieß es, es wird intern an die MA63 weitergeleitet und ich bekomm dann eine Bestätigung per Post. Schon an dem Tag der Antragstellung musste ich dann ~20€ hinblättern.

- Jetzt knapp über 4 Wochen später bekam ich einen Bescheid, dass der Antrag bearbeitet wurde. Anbei war auch eine Empfangsbestätigung, die ich an die MA63 zurück senden soll, um die Änderungen rechtskräftig zu machen. Sollte ich auch, so in dem Begleit-Schreiben, auf den "Rechtsmittelverzicht" einwilligen, dh. dass ich auf eine Beschwerde wegen den Änderungen verzichten, kostet das (erneut!) ~15€. Am Ende stand dort, wenn ich die Empfangsbestätigung denen zusende, bekom ich dann einen neuen Meldezettel per Post.

- Hab also die Empfangsbestätigung vor wenigen Tagen zurück gesendet und heute kam "nur" eine Rechnung ("Zahlungsaufforderung" für Ende Mai) über die genannten ~15€, die ich zahlen soll. VOn einem Meldezettel fehlt noch jede Spur und ich frage mich, ob u. wann dieser mir nun zugesendet wird.

- Fazit: jetzt zahl ich schon (bis jetzt ~35€ und noch immer ist die Personenstands- u. VN-Änderung nicht aktiv und habe keinen Bescheid in der Hand. (dabei habe ich überall auf den offizellen TG-Seiten gelesen, dass man "nur" 1x 15€ zahlen soll, um die gesamte Personenstands- u. VN-Änderung zu tätigen.


Hoffe auf gute Ratschläge!
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #8
Ja das ist in Ordnung. Ist halt Amtsschimmel und Formalität.
Der Rechtsmittelverzicht bewirkt, daß die einmonatige Einspruchsfrist gegen den amtlichen Bescheid, bis dieser Rechtskraft erlangt, übersprungen werden kann. Dadurch ersparst du dir einen weiteren Monat Wartezeit.
Der Bescheid erlangt dadurch sofort Rechtskraft, und die Sache kann weitergehen anstatt einen extra Monat herumzuliegen.
Von einem zugesendeten neuen Meldezettel hab ich noch nie was gehört. Ich kenne das so, daß man einen Bescheid über die Personenstands- und Vornamensänderung bekommt, mit Rechtskraftbestätigung (das ist ein extra Stempel auf dem Bescheid). Mit diesem Bescheid gehst du dann zum Magistrat und bekommst dort eine neue Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel. Das hab ich eh oben schon geschrieben, seh ich gerade. Ja mei, jeder Schritt kostet halt ein paar Euro Verwaltungsgebühr...
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #9
Vielen Dank für die Bestätigung, dass alles (leider) berechtigt ist. Wie gesagt, das stand in dem Begleitschreiben der Bestätigung, dass mir ein Meldezettel zugesendet wird per Post, wenn ich den die 15€ "Rechtsmittelverzicht" überwiesen hab. Hab heut die 15€ überwiesen, um die Forst zu verkürzen und hoffe daher auf einen baldigen MZ. Die neue Geburtsurkunde hab ich auch online schon beantrag, wieder 20€ für alles (inkl. bearbeitungsgebürhen) !
Das alles nur, damit ich damit dann endlich meinen neuen Personalausweis mit dem neuen VM, Foto und Geschlecht beantragen kann. Kostet dann auch wieder (warscheinlich schon kräftig erhöht) 70€ oder mehr! Sad
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #10
Ja das stimmt. Macht in Summe vllt. 300-400 Euro und du hast alles neu.

Von dem Bescheid über die Vornamens- und Personenstandsänderung und dem neuen Ausweis mach dir ein paar Kopien und schicke diese mit einem Begleitschreiben eingeschrieben an alle deine Vertragspartner (Vermieter, Bank, Stadtwerke, Telefon- und Internetprovider, GIS, Versicherungen, usw.) mit der Bitte um Kenntnisnahme deiner Vornamens- und Geschlechtsänderung bzw. deiner neuen 'amtlichen' Identität und Änderung in der Kundendatenbank.

Es ist schon sehr sehr vieles besser geworden.
Früher hat man/frau angefangen mit mit 50 Stunden Zwangs-Psychotherapie, für die du erst mal einen Therapeuten finden und selbst bezahlen mußtest. Da hast schon mal einen Kleinwagen hineininvestiert, und es hat auch 1-2 Jahre gedauert. Nachher Hormontherapie, GAOP, dann noch extra eine amtsärztliche Bestätigung der Zeugungsunfähigkeit, erst dann hast du eine PSÄ und einen weiblichen Vornamen bekommen. Und natürlich immer Wartezeiten, fachärztliche Stellungnahme, Amtswege, Wartezeiten...
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