Ab wann kann man von Transsexuallität sprechen?
RE: Ab wann kann man von Transsexuallität sprechen?
Beitrag #53
(31.05.2012, 11:10)jasminchen schrieb: D.H., der/die Betroffene bestimmt durch ihr eigenes Empfinden und der Erklärung dessen, ob sie nun TS ist oder nicht. Also wenn er/sie sagt, ich gehöre zur anderen Seite und dieses begründet und alle anderen Gründe, wie Schizophrenie, Borderline, ..., ausgeschlossen wurden, dann ist diese Person TS.

Es ist eine alte Weisheit, dass immer dann TS vorliegt, wenn alle anderen Diagnosen nicht zu den Symptomen des Unbehagens mit dem eigenen Körper und dem damit empfundenen Zugehörigkeitsempfinden zum anderern Geschlecht passen.

Auch die rechtliche Definition des VwGH und in weiterer Folge des BMI legen es auf dieser Basis fest.

Eine PÄ ist zu gewähren, wenn jemand in der Gewissheit lebt dem anderen biologischen Geschlecht anzugehören, und wenn mit hoherr Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sich an diesem Empfinden in Zukunft nichts mehr ändern wird. Dazu kommt dan noch die Forderung der weitgehenden Annäherung an das äußere Erschinungsbild des anderen Geschelchts durch ergriffene, nicht näher bestimmte Maßnahmen, wobei schwerwiegende operastive Eingriffe als Voraussetzung definitiv ausgeschlossen sind, sowie die klare Diagnose TS in den eintprechenden Sachverständigenäußerungen.

(31.05.2012, 11:10)jasminchen schrieb: D. H., dann aber auch, dass ich keine TS mehr bin, wenn ich mein biologisches Geschlecht nicht mehr lebe, sondern das andere, somit mein gefühltes Geschlecht dem gelebten entspricht und ich dann eben auf der anderen Seite stehe, egal ob ich eine OP hatte oder nicht. Sprich eine MzF TS ist dann eine Frau und ein FzM TS ein Mann. Man kann sie dann nicht mehr als TS bezeichnen, weil TS ja nur den Zustand einer Diskrepanz beschreibt.

Stimmt, wenn Du Deinen Weg hinter Dir hast, dann bist Du nicht mehr TS, sondern Frau bzw. Mann. Es besteht ja nunmehr die Gewissheit dem jetzt sichtbaren und gesetzlich anerkannten Geschlecht anzugehören.

Eiin Wunsch nach einer GA-OP nach einer PÄ sollte also mit der Diagnose eines Regelwidrigen Körperzustandes (z. B. vorhandener Penis bei einer Frau) begründet werden können. Allerdings müsste dies rechtlich vermutlich erst einmal gegen eine KK durchgefochten werden.

(31.05.2012, 11:10)jasminchen schrieb: Nun, nachdem Eva_Tg sich als Frau fühlt, nur die OP nicht möchte, zu ihrem Empfinden als Frau diese aber nicht notwendig ist, sie sich selbst als Frau bezeichnet und dieses durch sichtbare Attribute des weiblichen Geschlechts auch nach außen zeigt, dann ist sie also doch TS, weil jeder das für sich selbst bestimmen kann, wenn ich dich richtig verstanden habe. Nachdem sie auch noch nicht permanent im gefühlten Geschlecht lebt, ist sie eben TS, solange, bis sie nur noch im gefühlten Geschlecht lebt.


So sehe ich das auch. Wenn Eva weiß, dass sie eine Frau ist, wobei das primär erst einmal nichts mit der Ausformung des Genitals zu tun hat, dann ist sie solange TS, bis sie in ihrem Identitätsgeschlecht angekommen ist. Sprich bis sie 24/7 als Frau lebt und zumindest VÄ und PÄ hat, also auch rechtlich als Frau anerkannt ist.
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