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Beitrag #18
(03.09.2012, 23:27)Neira schrieb: Ich finde den Artikel auch verhältnismässig angemessen, doch leider und bedauerlicherweise wird in diesem Artikel sich mehr auf die Akzeptanz der öffentlichkeit sich bezogen den auf eine Rechtlich Gesellschaftliche Akzeptanz welches zwei verschiedene Paar Schuhe sind und mir jetzt in diesem Moment der Reflektion zeigen das Transgender nicht ein Problem für die Öffentlich und Allgemeinheit darstellen oder gar sind sondern viel mehr Transgener ein Problem für die Gesetzgeber die Gesetzgebung die Verfassung des Landes und Staates Österreich darstellen und sind und somit seitens der Gesetzgebung Transidenten Transsexuellen Menschen unterschiedlichster Konstellation feindlich gegenübersteht da die Gesetzgebung bis heute es noch nicht geschafft hat die Geschlechteridentität ad absurdum zu führen um dieses gesetzlich auf ein Mensch sein zu reduzieren um solcherart die und eine vielfälltige Geschlechteridentität aber auch Geschlechteridentitäten Transidentitäten und Geschlechter aller und unterschiedlicher unterscheidbarer Art anhand von entsprechenden Papieren benennungen und anderem zu ermöglichen, ist dennen wohl zu viel aufwand neue Wörter finden oder gar erfinden zu müssen um das unfassbare gesetzlich auch richtig nennen aber auch benennen zu können,
Oder ist es doch nur eine Schamvolle Hemmschwelle von ewig gestrigen welche ausserstande sind das Ding beim richtigen Namen zu nennen,

al

NeIra

Uff, das war ja ein elendslanger Schachtelsatz bei dem ich nicht wusste wo ich eine Trennung für die nötigen Antworten eifügen hätte sollen.

Aus meienr Sicht haben zwar die rechten und konservativen Parteien, und hier allen voran die extrem rechtslastige FPÖ und die romhörige ÖVP ein massives Problem mit dem Thema, nicht jedoch die Verfassung bzw. die gesetzlichen Grundlagen als solche.

Wäre es nämlich so, hätte der VfGH im Jahr 2006 nicht den Scheidungszwang aufheben können, und der VwGH hatte den OP-Zwang in den Jahren 2009 und 2010 nicht beseitigen können.

In beiden Fällen haben die Höchstgerichte nämlich festgestellt, dass die Verwaltungspraxis, für die das ÖVP-geführte BMI verantwortlich ist, verfassungswidrig, bzw. gesetzeswidrig war.

Ich möchte nicht verschweigen, dass es auch unter SPÖ-Innenministern bis Anfang 2000 eine verfassungs- bzw. gesetzeswidrige Verwaltungspraxis gegeben hat, aber wir dürfen auch nicht vergessen, dass es stets eine Koalitionsregierung der SPÖ mit der Steger-FPÖ (1983 als der erste TS-Erlass erschienen ist), bzw. mit der ÖVP (1996 beim zweiten TS-Erlass und 1997 bei den Behandlungsrichtlinien) gegeben hat, sowie dass damals auch eine andere Zeit mit anderen Wertvorstellungen gewesen ist.

Wäre es nach der ÖVP gegangen, wären bereits mit Beginn 2010 neue gesetzliche Hürden für VÄ und PÄ geschaffen worden. Diesbezügliche, zum Glück vollkommen untaugliche Versuche hat es ja Anfang 2007 und Anfang Februar 2009 schon gegeben.

Es sind also nicht Verfassung und Gesetze schlecht, sondern die Menschen, die immer wieder versuchen diese Rechtsregeln zu umgehen.

Die Gesellschaft und die Akzeptanz von TG durch die Gesellschaft sind allerdings ein anderes Problem. Hier hilft nur sichtbar sein und viel Aufklärung über das Thema.

Zur Anregung die Geschlechteridentität ad absurdum zu führen, frage ich mich, ob Du hier tatsächlich die Identität gemeint hast, denn diese kann man ja wohl kaum durch Gesetze verändern, oder ob Du hier eher auf den juristischen Geschelchtsbegriff abzielst?

Nun, dazu habe ich schon einmal geschrieben, dass dies deshalb derzeit nicht durchsetzbar ist, da am juristischen Geschlechtsbegriff sämtliche Frauenförderungen hängen. Würde man das juristische Geschlecht abschaffen, wäre dies das Ende von Quotenregelungen, Frauenpensionsantrittsalter, positiver Diskriminierung, und derglecihen, ohne dass die Frauen dafür die volle Gleichberechtigung, wie z. B. den glecihen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen würden.

Die Frauen müssten also Nachteile in Kauf nehmen, ohne dass es in irgendeiner Form auch einen Vorteil für sie gäbe.

Und daher stößt so eine Idee auf den erbitterten Widerstand der Frauenorganisationen aller Parteien und hat nciht die geringste Chace auf Umsetzung.

Erst wenn es tatsächlich einmal eine volle Gleichberechtigung der Frauen gibt, und zwar in allen Lebensbereichten, kann man über die Abschaffung des juristischen Geschelchtsbegriffens weiter nachdenken. Bis dahin aber ist es sinnlos.
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