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Also in Deutschland muss jedes Zeugnis, egal ob privaten oder staatlichen Ursprungs, auf den neuen Namen/Personenstand umgeschrieben werden. Das ist im TSG so festgelegt.
Das ist natürlich der große Vorteil wenn man ein gerichtliche Verfahren um den Namen/Personenstand führt, danach kann sich niemand mehr querstellen.
In Deutschland kostet alles tausende Euro und dauert Jahre, hier ist alles kostenlos und ist binnen Tagen erledigt.
Und den Ärger hat man hinterher, wie man sieht.
Kann jeder selbst bewerten, was nun schlimmer ist.
Ich hab hinterher jedenfalls keinen Aufwand mehr, ich geh zur Uni, lege denen mein altes Zeugnis vor, sage ich möchte ein neues auf meinen neuen Namen und kriege das sofort ausgestellt. Kostet nichts und dauert 5min.
Aufwand vorher oder Aufwand hinterher, aber ich habe hinterher einen Rechtsanspruch darauf, dass meine Zeugnisse neu ausgestellt werden. Hat den Vorteil, ich brauche mich nicht rumärgern und ich brauche nicht rumdisskutieren.
Das halte ich jedenfalls für einen Vorteil.
Ich musste mich nirgendwo ärgern und das sogar kostenlos
Du bist in dem Fall aber uninteressant.
Andere in Österreich haben offenbar das Problem, dass sie keine neuen Zeugnisse kriegen. Oder sehe ich das falsch?
Darf hin habe ich erklärt, das es für deutsche Transsexuelle einen Rechtsanspruch auf neue Zeugnisse gibt und das ist in dem Fall, in dem man wichtige oder viele Zeugnisse braucht echt praktisch.
Und in so einem Fall ist es ein echter Vorteil, wenn es dafür eine gesetzliche Lösung gibt.
Ist ja, schön und gut, dass es bei euch schneller und günstiger geht, dafür gibt es keine neuen Zeugnisse. Und sich bei der Suche nach einem Arbeitsplatz durch alte Zeugnisse zwangszuouten ist richtig doof, das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Natürlich kann man sich auch ohne Zeugnisse bewerben, aber wenn man eine Ausbildung gemacht hat oder die Uni besucht hat, dann will man hinterher keinen Minijob bei McDoof.
Ich hab alle Zeugnisse ändern lassen, problemlos.
Es geht hier einzig um die Unizeugnisse.
Folgendes: Ich hab am WIFI (Wirtschaftsförderungsinstitut) in Graz vor etlichen Jahren über Monate einen Ausbildung absolviert, und damals auch ein Abschlusszeugnis und mehrere Zertifikate erhalten. Auf telefonische Nachfrage, ob ich eine neues Zeugnis aufgrund der PSA haben könnte, wurde mir erklärt dass die WIFI generell keine neuen Zeugnisse ausstellt. Da ich dieses Zeugnis nicht mehr unbedingt benötige, darum hab ich es dabei belassen.
Andererseits war es aber kein Problem über die Lehrlingsstelle der WIFI ein neues Lehrabschlusszeugnis zu erhalten. Das ist zwar erfreulich, nur find ich es dennoch eigenartig, dass dort anscheinend zw. LAP-Zeugnissen und Kurs-Abschlusszeugnissen ein Unterschied gemacht wird.
Meine Frage ist nun: Gebe es denn eine Möglichkeit, auch die Neuausstellung eines Kurs-Zeugnisses bzw. Zertifikates zu erreichen, wenn dies seitens des WIFI abgelehnt wird?
Man stelle sich nur mal vor, jemand macht dort eine berufsrelevante Ausbildung, und hat dann aber keine Möglichkeit mehr, eine Neuausstellung des Abschlusszeugnisses aufgrund einer erfolgten PSA zu erreichen, dann müsste man die Ausbildung theoretisch noch einmal machen, und das kanns ja auch nicht sein.
Im Gegenzug wars übrigens beim BIT-Schulungszentrum kein Problem ein neues Zertifikat über eine vor einigen Jahren absolvierte Ausbildung zu erhalten.
Vielleicht wäre es auch ganz sinnvoll eine Liste zu erstellen, anhand derer man sieht, welche Institutionen eine Neuausstellung von Zeugnissen problemlos durchführen, und bei welchen es Probleme gibt, bzw. gar nicht gemacht wird.
Ja, aber auch die werden bei uns in Deutschland problemlos geändert.
Bei uns ist es auch egal, ob es eine staatliche oder private Uni ist. Bei uns ist das alles schön einheitlich geregelt.
Wäre gut, wenn das bei euch alles so einfach wäre.
Gerade für Menschen mit Uni-Abschluss wäre das viel besser.
Und ich denke, die Mehrkosten und die längere Wartezeit bei der VÄ/PÄ, kann man in solchen Fällen in Kauf nehmen.
hi leute,
ich hatte heute leider nicht viel erfolg
die reaktion war, der leiter des studienreferats hat sich am verwaltungsgerichtshof erkundigt bei Dr Dr Gerhold, der herr meint dass die uni kein neues zeugnis auf den neuen namen ausstellen darf, auch nicht wenn es sich um einen TG handelt, weil das dokumentenfälschung wäre.
ein universitätsabschlusszeugnis darf nur das beinhalten, was zum zeitpunkt des abschlusses tatsache war.
das soll im übrigen für jede universität österreichs gelten...
das ist jetzt wieder alles rein mündlich, wie nun weiter
lg, newt
(28.10.2015, 21:56)newt schrieb: [ -> ]hi leute,
ich hatte heute leider nicht viel erfolg
die reaktion war, der leiter des studienreferats hat sich am verwaltungsgerichtshof erkundigt bei Dr Dr Gerhold, der herr meint dass die uni kein neues zeugnis auf den neuen namen ausstellen darf, auch nicht wenn es sich um einen TG handelt, weil das dokumentenfälschung wäre.
ein universitätsabschlusszeugnis darf nur das beinhalten, was zum zeitpunkt des abschlusses tatsache war.
das soll im übrigen für jede universität österreichs gelten...
Anmerkend zur sachlichen Ergänzung bzw. Richtungsstellung:
Dr. Dr. Markus Gerhold ist nicht vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH), sondern ist Richter am Bundesverwaltungsgerichtshof (BVWG; siehe
PDF, S.13) - die letzte Instanz im Verwaltungsinstanzenzug.
Der VwGH ist das darüber stehende außerordentliche Höchstgericht.
Es ist zwar eine Meinung, die von dem BVWG-Richter Gerhold via dem Studienreferatsleiter überliefert wird - aber eben nur eine nicht ausjudizierte Einzelmeinung. Die hat auf deine Privatuniversität genauso wenig eine Bindungswirkung, wie auf alle anderen Universitäten.
Es geht ja auch nicht zwangsläufig um eine Neuausstellung, sondern um eine Duplikatsausstellung mit neuem Namen und - so auf dem Dokument vorhanden - die Geschlechtszuschreibung (Frau/Mann, männliche/weibliche Form des Titels, etc.). Das ist selbstverständlich zulässig und keine Dokumenten-/Urkundenfälschung. Andernfalls wäre der Heinisch-Hosek-Erlass die Schulzeugnisse betreffend ja schlichtweg ein Stück von ministeriell den Schulen angeordneter Rechtsbruch.
Des BVWG-Richter Gerholds Rechtsmeinung zu Ende gedacht, könnte es auch es keine neuen Geburtsurkunden geben.
Aber zurück zu dir und deinem persönlichen Fall:
Das tut mir leid für dich, schade, dass da von Seiten des Studienreferatsleiters Uneinsichtigkeit gezeigt wird (ich nehme an, er war es persönlich, wie per PN diskutiert?)
Hast du ihm die von mir zitierte Passage auf der Seite der WASt auf wien.gv.at zur Kenntnis gebracht? Ggf. mit dem von mir dargebrachten Hinweis, darauf, dass es weder eine Rechtsgrundlage dafür - noch eine Rechtsgrundlage dagegen gibt und sich die "Neuausstellung" - korrekt: die Duplikatsausstellung des Zeugnisses - damit im rechtlichen Graubereich, in einer Rechtslücke bewegt.
Zitat:das ist jetzt wieder alles rein mündlich, wie nun weiter
Nun, wie von mir gestern hierzuthread als auch per PN schon angeregt, würde ich an deiner Stelle nun die Antidiskriminierungsstelle WASt der Stadt Wien um Hilfe ersuchen. Auch und erst recht unter dem Aspekt der von mir zitierten Passage auf der Seite der WASt auf wien.gv.at.
Den förmlichen Antrag an die Universität um im positiven Fall eine Duplikatsausstellung, andernfalls um einen ablehnenden Bescheid für den Verwaltungsinstanzenzug zu erreichen, kannst du danach ja jederzeit immer noch stellen.
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