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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Naja die sicherheitsverwahrung ist ja eh nicht ohne leichteres zu machen.
Willkür bei einem mörder, dem es um geld gibt? Nah lebenslang und n paar drauf im gefängnis klingt da für mich nicht nach willkür.
Eher blöd wenn man sie nicht einsperrt, oder auch ganz gescheid, sie rauslässt, weil sie... k.a akademiker sind wie ein jack unterweger?
Seinen po wird der hübsche kerl hoffentlich ein bisschen gedehnt bekommen im häfn
Ich will mich nicht verbiegen für dein Bild von Geschlecht und deshalb bin ich einfach die, die dein Frauenbild zerfetzt!
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
(12.09.2015, 18:48)mrs.moustache schrieb: Eher blöd wenn man sie nicht einsperrt, oder auch ganz gescheid, sie rauslässt, weil sie... k.a akademiker sind wie ein jack unterweger?
jftr: Unterweger war kein Akademiker. Hat sich im Häfn - in dem er lebenslang rechtskräftig für (ersten?) Mord eingesessen hat - zum "Häfnpoet" geschrieben. Wurde dann Liebling der Seitenblickegesellschaft und nach Petition von Promis als resozialisiert vorzeitig entlassen.
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
(12.09.2015, 18:48)mrs.moustache schrieb: Naja die sicherheitsverwahrung ist ja eh nicht ohne leichteres zu machen.
Soso,
dass du dich da nur nicht täuscht, sofern du das meinst, was sich bei uns in Ö Maßnahmenvollzug nennt, siehe:
RA Dr. Helmut Graupner in offener Aussendung vom 10. Sept. 2015 schrieb:Wahre Abrechnung
Maßnahmenvollzug: Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich vor kurzem einstimmig wegen überlanger Dauer der Überprüfung einer Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt (Kuttner v Austria 2015). Das Urteil beinhaltet zudem eine wahre Abrechnung mit dem System des Maßnahmenvollzugs, das als schwer menschenrechtswidrig verurteilt wird. Österreichische Gerichte hingegen gießen noch Öl ins Feuer.
Das österreichische System des Maßnahmenvollzugs sieht vor, dass Straftäter in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 StGB), in Anstalten für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22 StGB) sowie in Anstalten für gefährliche Rückfalltäter (§ 23 StGB) untergebracht werden können.
Während die Einweisungen in Anstalten für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und in Anstalten für gefährliche Rückfalltäter kaum vorkommen, weisen Österreichs Strafgerichte immer mehr Straftäter in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Wurden Anfang der 80er Jahre noch rund 300 in solchen Anstalten angehalten, sind es heute bereits fast 1.000.
Potentiell lebenslänglich
Rund die Hälfte der Insassen der Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher sind zurechnungsfähig und erhalten für ihr Delikt eine Strafe. Zusätzlich erfolgt die Einweisung, die bei einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher potentiell lebenslänglich ist (entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher: max. 2 Jahre; gefährliche Rückfalltäter: max. 10 Jahre).
Die Notwendigkeit der weiteren Anhaltung muss laut Gesetz einmal pro Jahr vom Gericht geprüft werden. Laut österreichischem Obersten Gerichtshof genügt es, wenn das Gericht das Überprüfungsverfahren innerhalb der 1-Jahres-Frist einleitet. Die Entscheidung kann später ergehen. Diese Judikatur des OGH erwies sich nun als menschenrechtswidrig. Im vorliegenden Fall (Kuttner v Austria 2015) dauerte es 16 Monate von der letzten rechtskräftigen Entscheidung über die Fortsetzung der Anhaltung bis zur darauffolgenden solchen rechtskräftigen Entscheidung. Für den EGMR war das kein zügiges Überprüfungsverfahren mehr wie es die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Art. 5 Abs. 4) garantiert.
Vernichtendes Urteil
Einer der EGMR-Richter nahm die Verurteilung wegen der überlangen Verfahrensdauer zum Anlass, sich darüber hinaus grundsätzlich mit dem System des österreichischen Maßnahmenvollzugs auseinander zu setzen und kommt zu einem wahrhaft vernichtenden Urteil.
Der portugiesische Richter Paulo Pinto de Albuquerque bezieht sich auf die langjährige massive Kritik des Systems durch den Rechnungshof, die Volksanwaltschaft und die Wissenschaft und weist darauf hin, dass die von Justizminister Brandstetter eingesetzte „Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug“ selbst „ernstzunehmende menschenrechtliche Probleme“ festgestellt hat sowie „im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen die zunehmende Anhaltedauer.
Willkürliche Gutachterpraxis und mangelhafte gerichtliche Aufsicht
Die österreichischen Gesetze in diesem Bereich seien „durch und durch vage“, was verstärkt werde durch „willkürliche psychiatrische (Gutachter)Praxis“ und durch einen „Mangel an ordentlicher gerichtlicher Aufsicht“ (par. 6). Das „Fehlen einer wissenschaftlichen Basis für das veraltete ´Abnormalitäts´-Konzept begünstige einen Teufelskreis durch den Delikte, die ungewöhnlich sind oder die ungewöhnliche Merkmale aufweisen, per se als Ausdruck einer Persönlichkeitsstörung gewertet werden, die automatisch mit Gefährlichkeit gleichgesetzt wird“ (par. 6).
Sowohl die Einweisungen als auch die Anhaltedauer steigen. In den letzten Jahren erfolgten auch immer mehr Einweisungen in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auf Grund von bloßen Vergehen, kritisiert der EGMR-Richter (par. 7).
Strafe statt Therapie
Das dem Maßnahmenvollzug zu Grunde liegende Prinzip „Therapie statt Strafe“ werde in der Realität des Vollzugs faktisch in sein Gegenteil verkehrt: in „Strafe statt Therapie“ und erfülle damit die gleiche Rolle wie die deutsche Sicherungsverwahrung 1933 (par. 8).
Der „Etikettenschwindel der Einstufung als ´abartige´ Personen“ diene dazu, die restriktiven gesetzlichen Anforderungen an die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter (§ 23 StGB) (die damit zu totem Recht gemacht wird) zu umgehen und potentiell lebenslänglich einzuweisen (par. 9).
Unfaire Gerichtsverfahren
Zudem seien auch noch die Überprüfungsverfahren der Gerichte vielfach unfair: die Anhörungen sehr kurz, Beweisanträge werden oft abgewiesen, Ladungen erfolgten zu kurzfristig, Zugang zu und Beratungen mit Verteidigern ungenügend, und alternative Sachverständigengutachten nicht zugelassen, obwohl gerade die kritische Überprüfung der oft sehr mangelhaften Gerichtsgutachten von „besonderer Wichtigkeit“ sei (par. 11, par. 5 FN 11). Die Garantie einer regelmäßigen gerichtlichen Überprüfung der Anhaltung sei „mehr virtuell als real“, so der EGMR-Richter.
Dringender Handlungsbedarf
Zusammenfassend qualifiziert die Zusatz-Opinion zum Urteil des EGMR das österreichische System der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher als eine „vage und unverhältnismäßige Form unfreiwilliger Einweisung zurechnungsfähiger Personen in psychiatrische Einrichtungen“ (par. 12). Das österreichische System sei „rechtswidrig, unverhältnismäßig und diskriminierend“ (par. 12). Zudem sei ein weitverbreitetes Versagen festzustellen, in den gerichtlichen Überprüfungsverfahren die von der Menschenrechtskonvention garantierten Standards einzuhalten (par. 12). Es sei höchste Zeit für die Verantwortlichen zu handeln und das System des Maßnahmenvollzugs im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Österreichs zu reformieren (par. 12).
Im Gegensatz zu diesem vernichtenden Befund aus dem Menschenrechtsgerichtshof gießen österreichische Gerichte noch Öl ins Feuer.
Nach der Judikatur der Höchstgerichte und der herrschenden Meinung darf eine Einweisung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nur erfolgen (oder eine Anhaltung bei einer Überprüfung fortgesetzt werden), wenn (a) das Delikt unter dem Einfluß eine höhergradigen geistig seelischen Abartigkeit begangen wurde, (b) eine hohe Rückfallgefahr in Schwerkriminalität bestehe und (c) diese hohe Rückfallgefahr nicht durch ambulante Maßnahmen hintangehalten werden kann, wobei alle drei Voraussetzungen „mit voller Bestimmtheit“ vorliegen müssen und im Zweifel nicht einzuweisen (oder fortzusetzen) ist (siehe Ratz in Wiener Kommentar zum StGB 2. Auflage Vorbem zu §§ 21-25 Rz 1, 4; § 45 Rz 10; § 47 Rz 5ff, 7, 10, 11, 14).
Kein Rechtszug an die Höchstgerichte
In der Praxis werden diese vernünftigen Anforderungen von Untergerichten immer wieder ignoriert. Und die Geltendmachung von Menschenrechtsverletzungen beim Obersten Gerichtshof ist in Straf- und Maßnahmenvollzugssachen ausgeschlossen (!); ganz anders als im gesamten übrigen Bereich des Strafrechts. Die allein vor dem Obersten Gerichtshof zur Anfechtung in solchen Sachen berechtigte Generalprokuratur (die dem Justizminister untersteht) verweigert regelmäßig die Herantragung an das Höchstgericht.
So werden Personen trotz unstrittig nicht hoher (sondern geringer oder mittelgradiger) Rückfallgefahr weiter (potentiell lebenslänglich) angehalten (OLG-Wien 25.09.2014, 17 Bs 314/14x: 14-39% nach unzutreffenden kanadischen Daten, 4-14% nach öst. Daten laut der Begutachtungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter des BMJ und SV-Befund ausdrücklich „niedrige Rückfallgefahr“; OLG-Wien 30.07.2014, 21 Bs 257/14v: 12-24% nach unzutreffenden kanadischen Daten, 8-15% nach öst. Daten laut der Begutachtungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter des BMJ, sohin 85-92% Wahrscheinlichkeit des Nichtrückfalls; vom OLG ignoriert; OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f: „moderates Rückfallrisiko“).
Vorzug für „Daumen-mal-Pi“-Gutachten
Statistisch-nomothetische Kriminalprognoseverfahren sind heute state-of-the-art und haben die früheren bloß intuitiven Prognosegutachten abgelöst, um die Prognose zu objektivieren und Subjektivität und Willkür hintanzuhalten. Mit diesen Kriminalprognoseverfahren arbeitet auch der Maßnahmenvollzug, allen voran die Begutachtungsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter des BMJ.
Das OLG-Wien hingegen erklärt diese Verfahren für irrelevant und die veralteten subjektiv-intuitiven Verfahren als die allein maßgebenden (OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f: in dieser Sache ergab die fachgerechte statistisch-nomothetische Kriminalprognose ein lediglich moderates, kein hohes, Risiko).
4 Gutachter- 4 unterschiedliche Diagnosen
Personen werden fortgesetzt (potentiell lebenslänglich) angehalten, obwohl zwei Gerichtsgutachter zu unterschiedlichen Diagnosen kommen und die Fachdienste der Justizanstalt gar keine krankheitswertige Störung sehen (OLG-Wien 30.07.2014, 21 Bs 257/14v) bzw. trotz 4 unterschiedlichen Diagnosen durch 4 verschiedene Gutachter (OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f). Volle Bestimmtheit? In beiden Fällen wurde der, zur Erzielung der geforderten „vollen Bestimmtheit“ gestellte, Antrag auf die in der Strafprozessordnung in solchen Fällen vorgesehene Einholung eines Obergutachtens durch eine Person mit Lehrbefugnis an einer Universität abgewiesen (!).
Plädoyer nach (!) der Beratung
Das Plädoyer des Verteidigers darf auch erst nach der Beratung des Senates erfolgen (wodurch es zur sinnlosen Formalität verkommt), denn Plädoyers von Verteidigern bedürften keiner ausführlichen Erörterung (OLG-Wien 25.09.2014, 17 Bs 314/14x). Die Angehaltenen hätten in den Anhörungen im Überprüfungsverfahren „keinesfalls“ die gleichen Rechte wie Beschuldigte in der Hauptverhandlung (OLG-Wien 25.09.2014, 17 Bs 314/14x: ganz entgegengesetzt der Entscheidung OLG-Wien 21.06.2007, 18 Bs 124/07b, an der damals der jetzige Senatsvorsitzende beteiligt war; von wegen „keinesfalls“)
Gerichte als Brandbeschleuniger mangelhafter Gutachten
Schließlich betätigen sich Vollzugsgerichte nach wie vor als Brandbeschleuniger mangelhafter Gerichtsgutachten. 10 Minuten Begutachtung seien für die Erstattung eines vollwertigen kriminalprognostischen Gutachtens samt tiefgehender Analyse der Persönlichkeit ausreichend (OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f). Privatgutachten, die Mängel in Gerichtsgutachten nachweisen, seien in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen und daher unbeachtlich (OLG-Wien 09.01.2015, 21 Bs 410/14v). Zudem würden die Gerichte Gerichtsgutachter deshalb bestellen, weil sie selbst keine Kenntnisse in Psychologie und Psychiatrie hätten; aus diesem Grund könnten sie die Sachverständigengutachten ohnehin nicht überprüfen (!) (OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f). Die (in der Strafprozessordnung vorgesehene) Bestellung eines Obergutachters (mit Lehrbefugnis an einer Universität) werde deshalb nicht gewährt, weil trotz der Widersprüche zwischen ihren beiden Gutachten die Gerichtssachverständigen „letztlich zum selben Ergebnis“ gekommen sind (OLG-Wien 04.11.2014, 21 Bs 355/14f).
4 (!) von 5 (80%!) zu Unrecht eingewiesen
Wohlgemerkt: in diesen Verfahren geht es nicht um Bagatellen sondern um die potentiell lebenslange Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wie die von Justizminister Brandstetter eingesetzte „Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug“ in ihrem im Jänner 2015 präsentierten Bericht festgestellt hat (Seite 42f) werden ("im besten Fall") von 5 in die Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesenen Personen 4 (!) (also 80%!) zu Unrecht eingewiesen, weil sie auch ohne die Anhaltung nicht mehr rückfällig würden. Wobei dieser Befund "im besten Fall" gilt, also unter der Maßgabe mängelfreier Gutachten, und in der Praxis noch weit schlimmer ausfällt …
Dr. Helmut GRAUPNER, Rechtsanwalt
Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualwissenschaften (ÖGS)
Anwalt des Beschwerdeführers in Kuttner v Austria (2015) und der von den zitierten OLG-Entscheidungen Betroffenen
[Schriftauszeichnung wie im Original]
Und um zum Schluss den Bogen noch zum Ontopic des TG-Forum zu spannen:
Solle keine TG-Person, die straffällig geworden ist, sagen, ihr/ihm könne das nicht passieren - F64.x kann in dem Zusammenhang sehr leicht strafgerichtlich in Richtung Maßnahmenvollzug als geistig abnorme/n Rechtsbrecher/in missbraucht werden.
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Isch krisch Plagg vom blossen Lesen...
Also, ein TG beim Falschparkieten ist dann soz. ein geistig abnormer Rechtsbrecher! (-brecherin! muss doch schon sehr bitten ^^)
Danke für diese harten Fakten. Deren Essenz ich wie folgt kombiniere:
Die globale Schattenregierung hat Weisung erlassen, die Regierungen sollen Möglichkeiten schaffen, Personen unbefristet einzusperren, aufgrund von leicht zu konstruierenden Gutachten durch käufliche Mediziner.
Und die treusten Hundis wie AT, CH, USA usw. machen das auch ganz brav.
Wie ich mehrfach schon erzählte, nachdem ich im Rahmen von Vereinsleben einen Oberrichter kennenlernte und realisierte, was für Charakterabschaum der ist (Pedo Alk Koleriker usw.), habe ich ein komplett anderes Bild vom CH Justizsystem. Ich sag nur "Pseudorechtsstaat".
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Und um den Bogwn zum Topic doch noch zurückzuspannen:
Sind 25J genug? Ist der "Maßnahmenvollzug" eine Alternative? Auch gibt es zu bedenken, daß die Kosten einen eigendynamisch expandierenden Industriekomplex generieren, den man nur schwer wieder los wird.
Deshalb meine Bedenken.
Lieber faire, aber klare Strafen,
zb. 33J mit Aussicht auf Entlassung nach min. 20J bei positiver Entwicklung, bei erstem Mord.
50J beim 2. Der bleibt dann auch für immer drin, aber nicht wegen falsch parkieren osä.
Soweit meine Meinung zum Strafmaß.
LG
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Ich werde für immer traurig sein wegen was passiert zu diese Frau und für alle Menschen wer haben ihre Leben verliert oder generell ihre Identität nicht respektiert!
homophobia, transphobia und Racism und Gewalt generell sind KRIMINALITÄT!
Die letzte Wochenende ich war in die Bus, wollte aussteige als ein Mann hat meine Regenbogen Armband gesehen und mir automatisch ohne Respekt adressiert! Ich habe ihm versucht ignorieren, aber ich habe die Armband geküsst vorne ihm - war nicht gemeint mit ihm als solche Menschen sind inexistent für mich, aber ich ausdrücke mehr und mehr die unendliche, grösse Liebe für meine Regenbogen Familie innere in Publikum, in spezielle wenn jemand gemeint mit uns ist! Auf jeden Fall, er hat mich gesehen als ich geküsst die Armband und hat mich mit die Füss in die Bauch geschlagen - ich habe von Bus runtergefallen, als ich war bei die Tür - ich wollte aussteigen. Ich habe ab sofort mich von Boden abgehölt und bei die Bus Fahrer geläuft die verdammte Türe zu machen bis die Polizei kommt, aber die kriminelle wer hat mich geschlagen war schon lang weg - hat weg gelaufen wie kleinmütig er war. Hat er nicht nur eine Frau geschlagen, hat er auch Angst von die Polizei gehabt!
Auf jeden Fall, ich habe noch einmal vorne von die ganze Leute in die Bus gesagt wie stolz bin ich eine Transsexuelle Frau sein, Mensch wie alle anderen und obwohl alle waren auch in Shock weil ich war geschlagen, alle haben mich verstanden und gratulieren!
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Wow blöde Geschichte
Aber toll daß du das so souverän gemeistert hast. Bin auch stolz auf dich, so ein verdammter Feigling!!
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Ja, solche Idioten gibts halt, überall. Aber nur wenige
Ich übe zwar den Spock Griff, um mit solchen Situationen umgehen zu können, aber man weiß nie, was kommt.
Gut gemacht, Alexandra, Hug!
LG
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
07.11.2015, 20:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.11.2015, 20:39 von FreedomMusic.)
^Danke schön! Bin stolz auf euch auch und Umarmung!
Leider, am Dienstag ich habe wieder etwas ähnliches erlebt in die U-Bahn, obwohl es war nicht mehr so extrem dieses Mal! Ein Junge sitzt vis-a-vis von mir und so bald hat er mich gesehen, er hat begonnen ironisch lachen und viele, respektlos Sachen mir zu sagen. Ich habe auch ab sofort meine Regenbogen Armband geküsst vorne seine kriminelle Gesicht und Augen und ich hab ihn nur noch mehr gesagt ich werde die Polizei anrufen, falls er stoppt nicht. Ich habe natürlich andere Sitzplatz in die U-Bahn gesucht und er hat auch mich in Ruhe daher gelassen!
Sein immer laut und verdammt stolz, sein auch sicher und lass die Handy in deine Nähe sein und lass dich nicht intimidiert von homophoben und transphoben kriminellen. Ich hoffe es wird die Tag BALD kommen, die homophobia und transphobia wird mit strengt verbotten und mit Haft bestraft!
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Deshalb habe ich grossen Respekt vor TGs im Alltag. Es braucht viel Mut, in dieser Gesellschaft.
Im Leben passieren leider manchmal so Scheiss Dinge. Darüber nachdenken sollte man nicht dauernd.
Die Kunst, das Leben zu geniessen ist es, das positive daran zu geniessen und das negative daran zu ignorieren.
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