Beitrag #1
09.05.2017, 03:20
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...60328.html
Zitat:06.04.2017Also "TG-Fleischbeschau" (bei PÄ/NÄ) geht bei Euro-Menschenrechtler auch in Frankreich sicher nicht mehr, dann aber leider in einem Fall (weil wohl/angeblich OP im EU-Ausland?) doch von Nöten?!
Urteil in Straßburg
Menschenrechtsgerichtshof stärkt Transgender-Rechte
Das Menschenrechtsgericht hat zwei Franzosen Recht gegeben, denen die Behörden eine Änderung des eingetragenen Geschlechts verweigert hatten. Die Klage einer weiteren Transgender-Person wurde aber abgewiesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte von Transgender-Personen gestärkt, ihr neues Geschlecht offiziell registrieren zu lassen. Die Straßburger Richter gaben in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung zwei Franzosen Recht. Ihnen hatten die französische Behörden eine Änderung des im Geburtsregister eingetragenen Geschlechts verweigert, weil die Betreffenden keine genauen Angaben zu Art und Umfang ihrer medizinischen Behandlung bei der Geschlechtsveränderung machen wollten. Hier habe der Staat das Recht auf Schutz der Privatsphäre nicht angemessen berücksichtigt, so der Menschenrechtsgerichtshof.
Die Klage einer dritten Transgender-Person wiesen die Richter dagegen ab. Er hatte nach eigenen Angaben in Thailand eine geschlechtsverändernde Operation durchführen lassen und sich dann der Aufforderung der französischen Behörden verweigert, die Geschlechtsumwandlung auch durch französische Mediziner bestätigen zu lassen.
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends