(24.09.2015, 18:08)mrs.moustache schrieb: Ich hab das so verstanden: machst du einen bindestrich, dann ist es automatisch ein name bzw wird als solcher gesehen.. ohne bindestrich eben nicht, [...]
Ja, das hast du richtig verstanden. Mit Bindestrich verbunden namensrechtlich ein Vorname (kann daher behördlich nicht verkürzt werden), ohne Bindestrich zwei.
Zitat:[...] da scheint es aber, wenn man nicht rechtlich drauf besteht, passieren zu können, dass nicht alle namen aufgeführt werden in dokumenten?!
Das Problem ist: Es gibt dazu keine gesetzliche Regelung (außer zu den Personenstandsurkunden), was in den div. Urkunden/Dokumenten/amtlichen Ausweisen wie FS und Paß, etc. einzutragen ist; bzw. wie die Behörden oder sonstige Zugreifer auf das ZMR (= das sind politische Parteien, Kammern, Gerichte und RechtsanwältInnen, aber auch Adressverlage) dich anschreiben.
In der Regel wird der erste Vorname verwendet/eingetragen. Oft werden automatisch aber alle Vornamen eingetragen. Wo man/frau es selbst in der Hand hat - sprich: bei Beantragung von Dokumenten und Ausweisen - lässt sich darauf bestehen, ob nur der erste Vorname, mehr als der erste oder eben alle Vornamen eingetragen werden.
Leider ist es in den Zeiten der staatlichen und semi-staatlichen Datenbankverbünden immer schwieriger geworden das noch selbst steuern zu können.
An meinem Beispiel:
(1) [Unisex-Vorname] (weil damals(TM) noch ohne die heutigen Alternativen) ohne Bindestrich zu (2) Elisabeth (3) [feminisierter früherer erster Vorname] (4) und das zu meiner Zeit(TM) übliche Maria (das ich mir erhalten habe):
* Sozialversicherung/Krankenkasse, Finanzamt, Gerichte [so nicht fremdgesteuert durch ZMR-abgefragte Gerichtsgeschichten], Banken, etc. - kurz: mein ganzes Privat- und Geschäftsleben als Elisabeth
* Wo es nicht anders geht, weil mindestens der erste Vorname drinnen stehen muss, z.B. eben Führerschein, Reisepass, etc., dort dann als [Unisex-Vorname] Elisabeth.
* Auch im Wählerverzeichnis und bei der Wirtschaftskammer habe ich mir damals den zweiten (also üblichen: Vornamen) hineinreklamiert.
* Dies hilft gegenüber dem allein gestellten [Unisex-Vornamen] im Normalfall gegen Anschreiben als "S.g.
Herr [Unisex-Vorname] [Familienname]".
Zitat:Das mit mehreren vornamen geht übrigens mehreren leuten die ich kenn auf die nerven- da sie das ja nicht selbst aussuchen durften :p
Ja, das ist einer unserer sonst nicht so vielen Annehmlichkeiten, dass wir uns unsere/n Vornamen selbst aussuchen können ...
Zitat:Irsinnig lustig wenn du erfährst dein bester freund hat noch mehrere namen wie z.b edwin-wolfgang xD
Bei den Menschen, die mit ihrem Doppelvornamen bzw. bei denen, die mit ihren ersten zwei Vornamen im Alltagsleben auftreten, gibt es dann immer das Rätselraten: Mit oder ohne Bindestrich.
Klassische Beispiele:
* Karl-Heinz vs Karl Heinz vs in der Abkürzung KH;
* Hans-Peter vs Hans Peter vs in der Abkürzung HP;
* etc.
Und das Ironische dabei: Die betroffenen Personen wissen es dann allermeist selbst nicht so genau, ob (ugs. jedenfalls in der Mehrzahl) ihre Vornamen laut Geburtsurkunde mit Bindestrich verbunden sind oder nicht. Ganz abgesehen, dass kaum jemand den namensrechtlichen Unterschied kennt bzw. sich dessen auch nicht bewusst ist.
Und wie schon früher geschrieben: Leider gibt es bei uns nicht die deutsche Variante mit dem unterstrichenen Rufnamen, der nicht der erste sein muss.
HTH