(27.10.2015, 23:58)Elisabeth I. schrieb: ... Denn wenn der Rektor erstmal abgelehnt hat, hat die ADSt bzw. WASt auch keine Karten mehr, darin mitzuspielen.
Eine Ablehnung durch den Rektor bedeutet - auch bei einer Privatuniversität - rechtlich einen förmlichen Bescheid. Der ist nur im Rechtsweg mit Berufung und infolge etc. pp. zu bekämpfen...
Ich gehe davon aus, dass zwischen unserem newt und dem Rektor oder sonstig bevollmächtigten Beamten oder Angestellten aus dieser "Privat"-Uni nichts Schriftliches festgehalten wurde, denn auch ein "mündlicher Bescheid" benötigt eine schriftliche Abhandlung (zB bei der Behörde) mit all seinen Bestandteilen (zB Rechtsmittelbelehrung usw usf -
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid#.C3.96sterreich );
Aber auch wenn die Gespräche bzw das letzte Gespräch zwischen newt und der Person als "mündliches Bescheid-Verlautbarungsorgan der Behörde" als solches fest stünde, könnte der/das "neue"
jedoch schriftliche Antrag/Ansuchen als ein "Einspruch" gewertet werden, auf welches wohl jedenfalls ein ebenso schriftlicher Bescheid (mit allem drum und dran) ergehen müsste;
Falls eine
nächst höhere Instanz als diese "Privat"-Uni (wäre wohl die
Stadt Wien MA 13) angerufen werden müsste, wäre ein schriftlich ausgestellter Bescheid der "Privat"-Uni als weitere Grundlage sinnvoller als ein mündlicher;
Auch könnte newt eine Stellungnahme von der WASt in diesen Einspruch als Begründung aufnehmen, inkl dem "Zettel" vom Hoschek-Ministerium; Ich kenne den Instanzenzug der Stadt Wien bzw in diesem Fall nicht, aber falls sich auch die Stadt "blöd" stellt, könnte anher noch das
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at...eiten.html angerufen werden; Aber auch da wäre es sinnvoll, einen schriftlichen Bescheid in Händen zu halten;
Ich denke, es ist sicher auch einen Versuch wert, wenn newt mit den Infos persönlich in dieser "Behörde" vorstellig wird (was aber auch als Einspruch des mündlichen Bescheides gewertet werden könnte - jedenfalls sollte dabei dann doch ein schriftlicher Bescheid verlangt werden)...
Alles Gute an der Stelle, newt
Ps: auch durch das auf die Zehen treten (mehr kann/darf sie nicht) der Volksanwaltschaft
http://volksanwaltschaft.gv.at/ wurde das eine oder andere Problem schon mal realitätsnäher von der einen und anderen Behörde behandelt...