Beitrag #19
16.04.2012, 11:26
(16.04.2012, 00:28)Neira schrieb:(15.04.2012, 23:10)Angelika schrieb: Österreich ist eine demokratische Republik, deren Recht vom Volk ausgeht und wo dies in der Verfassung klar und eindeutig so geregelt ist. Die Bundesverfassung von 1920/29 kennt keine Berufung auf Gott oder sonst eine "höhere Instanz" .
Daher weg mit den unzeitgemäßen Kirchenprivilegien und weg mit dem Konkordat. Religiöse Überlegungen haben in der heutigen Politik einfach keinen Platz mehr.
Leider gibt es da offensichtlich ein Grundsätzliches Problem wie mir scheint, nämlich jenes das beinahe alle Gesetze wahrscheinlich auch ein grosser Teil der Österreichischen Verfasssungsgesetze aus den Christlichen Lehren hervorgingen und in dieser der Christlichen Lehre Ihren Ursprung haben, jedoch immer wieder in einem Kreislauf gebildet von und durch Ewiggestrige auch wieder über die Gesetzgebung in diese münden,
Meiner Meinung ist die Konstitution der Kirche ein Menschenverachtendes Konstrukt.
Du darfst nichts was du willst, nur das was dir jemand erlaubt den du nie sehen wirst sondern nur spüren kannst.
Zweifel? das ist Gott, tu es nicht.
->im zweifelsfall gegen den angeklagten...
Die Bundesverfassung kennt nicht aber die bundesverfassenden vielleicht.
Soviel dazu
P.s ich will an niemandens Glauben rütteln, es steht euch frei, genauso wie es mir frei steht meine Gefühle auszudrücken.
Lg, Die Maus