Beitrag #19
11.11.2011, 13:46
(11.11.2011, 11:42)Angelika schrieb: Es geht nicht darum irgendwo ins ASVG zu schreiben, dass TS eine Krankheit ist, es geht darum festzulegen, dass die Sozialversicherungsträger für die Anpassungskosten (HRT, GA-OP, etc.) aufzukommen haben.Ja, aber wie ist das jetzt? Ist TS eine "Krankheit" oder nicht? Mich würde vor allem interessieren, wie weit eine Einstufung als körperliche Fehlentwicklung für wirklichkeitsnäher und präziser gehalten wird?
Schwangerschaft und Geburt sind auch keine Krankheiten und die KK bezahlen Untersuchungen und Spitalsaufenthalt zur Entbindung trotzdem.
Über die politische Forderung nach sozialer Absicherung, die ich aus Gruppensolidarität natürlich unterstütze, wären wir uns wohl schnell einig.
<ot>Aber einen Satz wie: "Die Leistungen der Krankenversicherung umfassen Krankheitsbehandlung, Gesundheitsvorsorge, Geburtshilfe und die zur Personenstandsänderung transidenter Personen erforderlichen medizinischen Behandlungen" im ASVG halte ich in Zeiten der Diskussion über massive Leistungskürzungen im Sozialbereich als strategisches Ziel für unerreichbar. </ot>
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -