Beitrag #20
12.11.2011, 23:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2011, 23:57 von ChrissieWien.)
(11.11.2011, 11:42)Angelika schrieb: Es geht nicht darum irgendwo ins ASVG zu schreiben, dass TS eine Krankheit ist, es geht darum festzulegen, dass die Sozialversicherungsträger für die Anpassungskosten (HRT, GA-OP, etc.) aufzukommen haben.
Schwangerschaft und Geburt sind auch keine Krankheiten und die KK bezahlen Untersuchungen und Spitalsaufenthalt zur Entbindung trotzdem.
Wow, endlich mal ein Statement von dir, das ich vollinhaltlich unterschreiben kann.
... nur um dann wieder die Gebetsmühle anzuwerfen
(11.11.2011, 19:47)Angelika schrieb: Nur, wie kann die Kostenübernahme dann sichergestellt werden?
Derzeit geht es wohl nur über den ICD und die "Krankheitswertigkeit" von TS.
[...]
Also ist es für TS wohl unumgänglich, dass F 64.0 und auch F 64.2, für TS-Kinder und TS-Jugendliche, erhalten bleibt.
[...]
Hier hätte eine Depathologisierung fatale Folgen für die Betroffenen.
Ja, dann werfe ich auch die Gebetsmühle an:
Wie schon so oft verweise ich darauf, dass die KK per Gesetz auch zur GesundheitERHALTUNG verpflichtet sind. Und dadurch IMHO auch zur Behandlung von TS, auch wenn diese selbst keine Krankheit ist. Denn eine unbehandelte TS führt zu Krankheiten - Depressionen etc.pp. bis hin zum Suzid.
Die KK müssen sich nur an ihre eigenen Regeln halten, bzw. muss man sie darauf festnageln.
Timeo Danaos et dona ferentes!