Beitrag #26
14.11.2011, 20:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.11.2011, 01:06 von Mike-Tanja.)
(14.11.2011, 19:23)Angelika schrieb: Wer klagt das bis zum EuGH oder EGMR durch? Wer hat die Geduld? Wer gewährt Rechtschutz? Wer bezahlt also den Rechtsstreit. [hier gekürzt]
Ach komm, liebe Angelika (und entschuldige bitte, dass ich dich hier persönlich anspreche!), fahr doch bitte die Krallen ein und lass die Unruhe verbreitenden Suggestivfragen!
Zum einen sind wir noch gar nicht am Flussufer! Und über eines sind sich m.E. alle Beteiligten (Betroffene, die maßgebenden in- und ausländischen medizinischen Expert/inn/en, Selbsthilfeorganisationen) einig: transsexuelle Menschen leiden. Und sie haben Anspruch auf Solidarität und Hilfe. Also wird sich eine medizinische (Neu-) Klassifizierung von Transsexualismus (oder wie immer das dann heißen mag) finden, die einerseits den Anspruch auf medizinische Behandlung sichert, andererseits aber nicht direkt oder indirekt bedingt, dass jede Form abweichender oder variabler Gender-Identität mit in die Gaga-Ecke muss!
Zum anderen: Was möchtest Du denn einklagen? Das Recht auf Aufrechterhaltung von F-64.0 gegenüber der WHO? Das Recht darauf, psychisch krank zu sein? Und, gesetzt den Fall, die WHO würde F-64.0 ersatzlos streichen, eine Kasse darauf die weitere Bezahlung der Behandlung einer/eines TS streichen. Was sollte die Kasse in den entsprechenden Bescheid schreiben? Die Rechtslage hat sich ja nicht geändert, die Sachlage (ein in Behandlung stehender, real existierender transsexueller Mensch) auch nicht! "Die WHO hat's uns gerade verboten, hat uns geflüstert, dass die Patientin/der Patient nur simuliert", das sollen sie reinschreiben, ja? So einer Klage gibt das ASG schneller statt, als der Obmann der entsprechenden Kasse "Sparpaket" sagen kann!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -