Beitrag #8
06.07.2012, 19:56
(06.07.2012, 18:00)Angelika schrieb: Nun, da es in Östereich ohne PÄ nicht möglich ist einen rein weiblichen Vornamen zu wählen, weil das NÄG festlegt, dass der erste Vorname dem Geschlecht der AntragstellerInnen entsprechen muss, bleibt nur die Möglichkeit der Wahl eines sogenannten geschlechtsneutralen Vornamens. [hier gekürzt]
Das betrifft allerdings nur den amtlichen Vornamen, den Register- bzw. Urkundennamen.
Privat kann sicher jeder nennen (lassen), wie sie oder er will, ein eingeführtes und anerkanntes Pseudonym genießt sogar gewissen rechtlichen Schutz.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -