Beitrag #13
06.07.2012, 21:43
(06.07.2012, 20:43)versuchsanordnung schrieb: @mike-tanja: nachdem du ja in irgendeiner form in der juristischen welt zuhause sein dürftest: wie schauen eigentlich die rechtlichen vorschriften zu namensFÜHRUNG aus? kann man beispielsweise vor einer personenstands- und namensänderung einen gewählten namen auch gegenüber z.b. unternehmen/institutionen führen, und unter welchen umständen kann einem daraus ein strick gedreht werden? [hier gekürzt]
Du darfst niemand über deine Identität täuschen, wenn es drauf ankommt, also insbesondere nicht Behörden. Im Extremfall könnte das sogar als Betrugshandlung ausgelegt werden (z.B. bei Vortäuschung einer fremden Identität). Und man darf natürlich nicht in Eigenregie (öffentliche) Urkunden, etwa amtliche Identitätsausweise, ausstellen oder ändern.
In Zeiten allgemeiner Paranoia und Got-to-know-your-Customer-Regeln (z.B. für Banken) ist der Bewegungsspielraum in den letzten Jahren tendenziell sicher enger geworden.
Aber man kann unter einem Pseudonym, Deck- oder Künstlernamen etwa Verträge schließen, Leserbriefe, Artikel und Bücher veröffentlichen. Das tun wir z.B. mehrheitlich hier im Forum, nur von den wenigstens weiß die Betreiberin den Realnamen, obwohl sie mit jeder/jedem von euch einen Vertrag hat.
Das gilt für den Rechtsverkehr, im sozialen Leben kann man mehr oder weniger machen, was man will.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -