Beitrag #14
30.07.2012, 11:44
(30.07.2012, 11:39)wildehilde schrieb: @Yuna.
Für Polizeikontrollen,da verfast dir die Psychiaterin ein Schreiben,dieses reichst du dem Organ samt Führerschein,
brauchst nix erklären,der soll lesen.
Zum Glück,brauch ich das nicht mehr,doch es war sehr dienlich
Ja das weiß ich, weil ich auch sowas besitze. Mir ging es darum den Unterschied aufzuzeigen, wo was wie gehandhabt wird und eine Ausrede von wegen "es ist verboten Sie mit Frau anzusprechen weil in den Akten stehts anders drinnen" einfach eine bodenlose Frechheit darstellt.