Beitrag #52
13.12.2011, 08:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2011, 13:31 von Mike-Tanja.)
(12.12.2011, 23:33)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Mit Sachargumenten brauchst den KK gar nicht zu kommen, weil die iteressieren die Chefärzte nicht im Geringsten.
Die zahlen lieber Langzeitkrankenstände, Rehab, jede Menge Psychiaterbesuchen inklusive Psychopharmaka als dass sie viellecht einmal 5000 € für den Brustaufbau einer MzF-TS ausgeben.
Da geht es nur mit politischen Vorgaben.
Man sollte aber auch dazuschreiben, warum sie das meines Wissens (nicht) machen (und warum es keine anders lautenden "politischen Vorgaben" gibt):
Die Diagnose F-64.0 bezeichnet eine psychische Erkrankung. Wenn ich als Kassen-Chefärztin/Chefarzt zur Behebung oder Linderung einer psychischen Störung einer Trans*Frau besagten plastisch-chirurgischen, also körperlichen Eingriff bewillige, dann muss ich das anschließend auch bei jeder Bio-Frau tun, die wegen Unzufriedenheit mit ihrem Körper an einer psychischen Erkrankung (Depression u.ä.) leidet. Denn der hilft das genauso.
Alles andere wäre eine Privilegierung einer Patientinnengruppe im Bereich der psychischen Erkrankungen, also eine Ungleichbehandlung, eine Ungerechtigkeit.
Ich kann es nur Pi x Daumen schätzen, aber dann kämen sicher einige Fälle à 5000 € mehr auf die Kassen zu.
Das ist eben einer der Nachteile, als Patientin mit einer psychischen Störung diagnostiziert zu sein.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -