Beitrag #3
28.03.2013, 12:29
Nachtrag: Da fällt mir aber ein - wenn die künstliche Befruchtung mit DEINEN Keimzellen (im Ausland) gemacht wird, so bist Du ja trotzdem der "leibliche Vater" - im Prinzip müssten die Behörden (nach der Geburt, etc) dann wohl eine Ausnahme wegen "Anerkennung" machen, denn in Österreich gilt's wohl fürs Kindeswohl wichtig, die "leiblichen Eltern" nicht von der Bildfläche zu streichen... Hm... Tanja, ich denke, Du wirst da wohl noch was dazu sagen wollen müssen
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends