Beitrag #16
29.03.2013, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2013, 12:05 von Bonita.)
(29.03.2013, 11:30)iris_evenstar schrieb: ...
- die künstliche Befruchtung müsste nur im Ausland stattfinden (wo macht man denn sowas eigentlich am besten?), ...
Niederlande, Großbritannien, Italien, Osten der EU, usw usf...
(29.03.2013, 11:30)iris_evenstar schrieb: Kann es mir in Österreich sicher nicht passieren, dass mir meine Personenstandsänderung und mein weiblicher Name aberkannt werden?
Dein Personenstand (samt Namen) ist Dein (Menschen-) Recht - und ein deutsches TS-Gesetz kommt in Österreich nicht zur Anwendung; Außerdem lässt Du Dich (wahrscheinlich?!) auch noch GaOPen; Warum sollte es nicht möglich sein, als "gewordene" Frau als Vater eingetragen werden - umgekehrt gibt es solche Fälle doch relativ viele; Also personenstandsgeänderte "Väter", die nun "Mütter" sind... ;-)
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends