Beitrag #11
09.12.2013, 16:15
Liebe Ida,
das 1. Gespräch bei einem Rechtsanwalt ist immer kostenlos, Hoffnung auf Schadenersatz nach Klage (in Österreich) würde ich mir aber nicht all zu große machen.
Ein - außergerichtlicher - Vergleich (Versicherung miteinbezogen) würde wohl sinnvoller sein, wonach dann eine Korrektur-OP gemacht/finanziert werden kann...
Ich wünsche Dir alles Beste!
Wir sind allerdings keine "biologischen" Frauen sondern Frauen mit Neo-Vagina, welche sich nicht derartig (während/beim GV) dehnen kann wie eben eine "biologische" Vagina...
das 1. Gespräch bei einem Rechtsanwalt ist immer kostenlos, Hoffnung auf Schadenersatz nach Klage (in Österreich) würde ich mir aber nicht all zu große machen.
Ein - außergerichtlicher - Vergleich (Versicherung miteinbezogen) würde wohl sinnvoller sein, wonach dann eine Korrektur-OP gemacht/finanziert werden kann...
Ich wünsche Dir alles Beste!
(09.12.2013, 11:51)Cappuccetto schrieb: ... Tacheles ..., was biologische Scheidentiefen anlangt. Manche hier glauben, unter 16cm oder gar noch mehr, keinen funktionellen Geschlechtsverkehr ausüben zu können ...
Wir sind allerdings keine "biologischen" Frauen sondern Frauen mit Neo-Vagina, welche sich nicht derartig (während/beim GV) dehnen kann wie eben eine "biologische" Vagina...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends