Beitrag #40
30.01.2014, 10:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2014, 10:39 von Bonita.)
1. Die Hardware (verbaute Messgeräte, Speicherchips etc pp) gehört wohl (juristisch) eindeutig dem Käufer, sofern nichts anderes im Kaufvertrag des Verkäufers steht.
2. Die Daten, die mit dieser Hardware gesammelt bzw gespeichert werden, gehören demjenigen, dem die Hardware gehört - also dem Käufer - außer, es gibt eine Klausel im Kaufvertrag des Verkäufers.
3. Mike-Tanja, bitte korrigiere mich, falls ich mich irre
2. Die Daten, die mit dieser Hardware gesammelt bzw gespeichert werden, gehören demjenigen, dem die Hardware gehört - also dem Käufer - außer, es gibt eine Klausel im Kaufvertrag des Verkäufers.
3. Mike-Tanja, bitte korrigiere mich, falls ich mich irre
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends