Beitrag #221
08.12.2014, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.12.2014, 10:47 von Bonita.)
(08.12.2014, 12:00)Mike-Tanja schrieb: ... Soweit es um Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte geht, die aus möglichen ärztlichen Kunstfehlern bei einer Behandlung (hier: OP) in einem Krankenhaus hervorgehen, gibt es m.E. keine hier relevanten Landesgesetze. Nur das Organisationsrecht, das für das jeweilige Krankenhaus gilt, wird ein Landesgesetz sein (aber basierend auf Grundsatzbestimmungen im [Bundes-] Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz [KAKuG]).
Ok, das hab ich vorher so von einer der verlinkten Seiten übernommen, ein Jurist vor Ort erkärt einem das ohnehin besser;
Zum Fall selbst: Ich bekomm immer wieder ziemlich haarsträubende Schmerzensgeld-Fälle mit, zB via Bürgeranwalt (ORF) oder in anderen Medien.
Auch wenn wie erwähnt das Ergebnis von der Optik, Tiefe/Weite etc pp nicht zufriedenstellend ist - noch immer vorhandene Schmerzen beim Sitzen und Reinigen (und nichtmal beim GV!) sind mbMn etwas was man nicht auf sich beruhen lassen sollte;
Also zumindest (von Versicherungen der "Gegen"-Seite) Schmerzensgeld zu erhalten, um eventuell eine Nach- bzw Korrektur-OP (andernorts) vornehmen lassen zu können, damit man eine Chance hat, schmerzlos zu werden.
Dass Ärzte, Kammer, Spitäler, deren Rechtsbeistände usw usf gegen eine solche Forderung eine Mauer machen ist aus vielen anderen Schmerzensgeld-Fällen bekannt - aber das Recht darum zu kämpfen sollte man nicht einfach abtun, verjähren lassen...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends