Beitrag #1
12.03.2015, 07:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2015, 07:16 von Bonita.)
http://www.queer.de/detail.php?article_id=23388 schrieb:11.03.2015
Straßburg
Europa-Gericht stärkt Grundrecht auf Geschlechtsanpassung
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Der Menschenrechtsgerichtshof wird formal von allen europäischen Staaten (mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikan) anerkannt
Bild: Mathieu Nivelles / flickr / cc by 2.0
In einem Grundsatzurteil haben die Straßburger Richter entschieden, dass Sterilität keine Voraussetzung für eine Geschlechtsanpassung sein darf.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem am Dienstag verkündeten Urteil festgestellt, dass Transsexuelle ein Grundrecht auf Geschlechtsanpassung haben. Der Staat dürfe ihnen dabei keine Steine in den Weg legen – konkret ging es um die Voraussetzung, dass ein Transsexueller vor einer operativen Geschlechtsanpassung zeugungsunfähig sein muss. Das Urteil der sieben Richter fiel einstimmig.
Geklagt hatte ein transsexueller Mann aus der Türkei, der vom Gericht nur als Y.Y. Identifiziert wurde. Das Verfahren zeigt, mit welchen entwürdigenden Hürden Transsexuelle in Europa zu kämpfen haben: Im vorliegenden Fall hatte Y.Y. bereits im September 2005 im südtürkischen Mersin eine Geschlechtsanpassung beantragt. Allerdings genehmigten die Richter die Operation mehrere Jahre nicht. Begründung: Der Patient habe weibliche Geschlechtsorgane und sei nicht wie im Gesetz vorgeschrieben zeugungsunfähig – eine Geschlechtsanpassung sei aber nach türkischen Gesetz nur zulässig, wenn Y.Y. keine Kinder kriegen könne.
Zwar erlaubte ein türkisches Gericht schließlich 2013 – also acht Jahre nach dem ersten Antrag – erstmals die Geschlechtsanpassung. Die Europarichter beschäftigten sich aber mit der ursprünglichen Ablehnung und führten damit ein Grundsatzurteil herbei.
Die Straßburger Richter kritisierten, dass Sterilität eine Bedingung für die Anerkennung von Transsexuellen sei. Dies sei ein Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention zur Achtung des Privat- und Familienlebens. Dieser Artikel beinhalte auch ein Selbstbestimmungsrecht für Transsexuelle.
Dem Kläger sprachen die Richter Schadensersatz in Höhe von 7.500 Euro zu.
Viele europäische Länder müssen Gesetze ändern
Nach Angaben von Transgender Europe verlangen heute noch 20 der 47 Staaten, die als Mitglied im Europarat formal an die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs gebunden sind, dass Transsexuelle sterilisiert werden müssen. Trans-Aktivisten begrüßten daher das Urteil als wegweisend. Sie verwiesen aber auch darauf, dass in vielen Ländern Transsexuellen noch zu hohe bürokratische Hürden in den Weg gestellt werden würden, etwa mit einem Zwang, sich die Transsexualität von mehreren Gutachtern bestätigen zu lassen.
Viele Länder in Europa überarbeiten derzeit ihre Transsexuellengesetze. So verabschiedete Dänemark im letzten Jahr ein fortschrittliches Gesetz, das Transsexuellen eine unbürokratische Anerkennung des erwünschten Geschlechts erlaubt (queer.de berichtete). Der Gutachter-Zwang, der auch in Deutschland von Trans-Aktivisten kritisiert wird, wurde abgeschafft.
In Deutschland gilt das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981. Es wurde bereits in mehreren Bereichen vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. So müssen Transsexuelle seit 2011 nicht mehr zeugungsunfähig sein, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden Die Karlsruher Richter schafften auch die teure und teilweise mit Gefahren verbundene operative Geschlechtsanpassung als Voraussetzung für die Anerkennung des neuen Geschlechts ab. Diese Vorschrift sei unvereinbar mit der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (queer.de berichtete). (dk)
http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische...chenrechte
Tipp: 34 Regierungen in Europa zwingen Trans* Menschen
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends