Beitrag #24
15.03.2015, 14:24
(14.03.2015, 16:38)Sunnymoon schrieb: [hier gekürzt] Zum Thema "sogenannten körperverletzung" (Geschlechtsangleichende OP anm.) will ich nicht näher drau eingehen hier.
Nur finde ich deine Einstellung sehr fraglich. Einserseits willst du für jede Gruppierung eigene Toilletten und predigst hier wie Moses die Bibel und dann fährst du so über Menschen drüber, die eine GA OP wollen (oder mit deinen Worten sogenannten körperverletzung ).
[hier gekürzt]
Nur um das für alle klarzustellen: eine (MzF-) gaOP erfüllt aus strafrechtlicher Sicht (nach Tatbild und innerer Tatseite) den Tatbestand einer absichtlichen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 Z 1, § 87 Abs. 2 StGB, Strafdrohung: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren). Da aber regelmäßig eine Einwilligung der Verletzten vorliegt (§ 90 Abs. 1 StGB), und die Tat als kunstgerechte medizinische Behandlung (von F-64.0 bzw. Gender-Dysphorie) nicht gegen die guten Sitten verstößt, ist sie klar gerechtfertigt und damit weder rechtswidrig noch strafbar.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -