Beitrag #26
15.03.2015, 15:11
(15.03.2015, 14:24)Mike-Tanja schrieb:Aus strafrechtlicher Sicht ist auch das Pipi machen in der Öffentlichkeit verboten und trotzdem bleiben viele am Pannenstreifen stehen um sich zu erleichtern.(14.03.2015, 16:38)Sunnymoon schrieb: [hier gekürzt] Zum Thema "sogenannten körperverletzung" (Geschlechtsangleichende OP anm.) will ich nicht näher drau eingehen hier.
Nur finde ich deine Einstellung sehr fraglich. Einserseits willst du für jede Gruppierung eigene Toilletten und predigst hier wie Moses die Bibel und dann fährst du so über Menschen drüber, die eine GA OP wollen (oder mit deinen Worten sogenannten körperverletzung ).
[hier gekürzt]
Nur um das für alle klarzustellen: eine (MzF-) gaOP erfüllt aus strafrechtlicher Sicht (nach Tatbild und innerer Tatseite) den Tatbestand einer absichtlichen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 Z 1, § 87 Abs. 2 StGB, Strafdrohung: Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren). Da aber regelmäßig eine Einwilligung der Verletzten vorliegt (§ 90 Abs. 1 StGB), und die Tat als kunstgerechte medizinische Behandlung (von F-64.0 bzw. Gender-Dysphorie) nicht gegen die guten Sitten verstößt, ist sie klar gerechtfertigt und damit weder rechtswidrig noch strafbar.
Im Strafgesetzbuch steht viel, was eigentlich unfug ist. Solang aber niemand dagegen klagt, ist es eben egal.
Nur wirst du deinem besten Freunde, falls er das mal machen sollte, auch nicht sagen dass er hier gerade eine Straftat begeht - das ist doch lächerlich bitte.
Gleiches gilt auch für Ohrringe etc.
Nur wer bitte kommt mit der Aussage, dass man hier eine Straftat begeht?
Das können wir auch auf Schönheits Brust OPs umlegen und weiter fortführen.
Aber bedarf das wirkloich einer Diskussion?
Fakt ist, einige wollen eine GA OP und aus Respekt vor denen kann man auch GA OP schreiben und nicht absichtliche Körperverletzung.
Oder ist das für einige hier viel zu schwer, sodass sie sich damit seelisch selbst verletzen?
Sei mir nicht bös bitte ....