Beitrag #50
29.10.2015, 03:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2015, 03:24 von Bonita.)
(29.10.2015, 03:13)Elisabeth I. schrieb: ... Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.
Wäre dann nicht dort https://www.wien.gv.at/advuew/internet/A...3&STELLE=Y (gemeinsam mit der WASt) die nächste Anlaufstelle?
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends