Beitrag #58
29.10.2015, 04:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2015, 04:08 von Bonita.)
(29.10.2015, 03:54)Elisabeth I. schrieb: ...Liebe Bonita, dem Irrtum bist du auch schon in einem früheren posting in dem thread erlegen: Es handelt sich hier um eine Universität (hier: nicht öffentliche sondern Privatuniversität) und nicht um eine Schule und hat damit mit dem Bildungsministerium, wie auch mit den Schulbehörden/Landesschulräten keinerlei Berührungspunkte.
Hab ich hier nachträglich doch festgehalten:
(29.10.2015, 03:16)Bonita schrieb: ... Sorry, ich hab da leider zu wenig geschaut: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wi...rsitaeten/
Sie ist dem BMWFW unterstellt
Selbst warst Du Dir da anfänglich auch nicht im Klaren:
(27.10.2015, 19:30)Elisabeth I. schrieb: ... Da es sich bei deiner Uni wie gesagt um eine Stadt-Wien-Uni handelt und nicht um eine staatliche, dem Wissenschaftsministerium unterstehende, wie auch um keine "echte" Privatuni, sollte der Umschreibung deines Uniabschlusses nichts weiter im Wege stehen...
Und was hat es dann aber damit
(29.10.2015, 03:54)Elisabeth I. schrieb: Demnach hat auch die von dir verlinkte "Magistratsabteilung 13 Bildung und außerschulische Jugendbetreuung - Dienststellenleitung" darin keine wie immer gearteten Agenden.
auf sich?
(29.10.2015, 03:21)Bonita schrieb:(29.10.2015, 03:13)Elisabeth I. schrieb: ... Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.
Wäre dann nicht dort https://www.wien.gv.at/advuew/internet/A...3&STELLE=Y (gemeinsam mit der WASt) die nächste Anlaufstelle?
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends