Beitrag #73
29.10.2015, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2015, 10:21 von Bonita.)
(29.10.2015, 08:39)Elisabeth I. schrieb: ... Kosten, gutes Stichwort:
Mit "leisten" meinte ich nicht nur finanzielle Kosten, auf denen man im schlimmsten Falle "sitzen" bliebe, sondern auch "(nervliches) Lust-Vermögen" das als - wohl in dieser Sache (wie es zumindest aussieht) - Individuum "durchsitzen" zu müssen nicht jede/r hat
(29.10.2015, 08:39)Elisabeth I. schrieb: ... Erstmal: Bis dato war das BVwG nicht involviert, es gibt demnach von dort bisher kein "Nein".
(29.10.2015, 04:53)Bonita schrieb: Wobei mich noch interessieren würde - wenn:
(29.10.2015, 03:54)Elisabeth I. schrieb: ... Es handelt sich hier um eine Universität (hier: nicht öffentliche sondern Privatuniversität) und nicht um eine Schule und hat damit mit dem Bildungsministerium, wie auch mit den Schulbehörden/Landesschulräten keinerlei Berührungspunkte...
- dem so ist, wieso wäre dann lt "Studienlehrgangsleiter" der liebe DrDr Gerhold im Bundesverwaltungsgericht zuständigt, wenn dieses selbst meint:
https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/schulrecht.html schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Schulbehörden des Bundes. Das sind die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien. ...
Diesen "Knopf" hätt ich noch gern gelöst bekommen...
Ich sehe hier keinen "Knopf". Du bist mit dem Link zum "Schulrecht" bei der falschen Abteilung. Weil - wie schon mehrfach gesagt - wir es hier mit Unirecht zu tun haben, das mit Schule und Schulrecht nichts gemein hat...
Dann würde mich die "passende" Abteilung doch noch sehr interessieren:
https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/start_fb.html schrieb:• Asyl- & Fremdenrecht
○ Asyl- Fremdenrecht
○ Visabeschwerdeverfahren
• Persönliche Rechte & Bildung
○ Datenschutz
○ Denkmalschutz
○ Dienst- und Disziplinarrecht
○ Gerichtsgebühren
○ Schulrecht https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/schulrecht.html
○ Studienförderungsrecht
□ Rechtsgrundlagen https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/star...ng.de.html
• Soziales & Gesundheit
○ Arbeitslosenversicherung
○ Ausländerbeschäftigung
○ Behinderteneinstellung
• Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt
○ Agrarförderungen
○ Agrarmarketingbeiträge
○ Angelegenheiten des forstlichen Vermehrungsgutes
○ Eich- und Vermessungswesen
○ Eisenbahnrecht
○ Finanzmarktaufsicht
○ Glücksspielrecht
○ Luftfahrtrecht
○ Marktordnung
○ Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
○ Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
- mehr gibts da nicht
(29.10.2015, 03:54)Elisabeth I. schrieb: ... Möglicherweise haben wir es aber sowieso mit keinem von beidem zu tun, weil es ja nicht direkt um ein Uniproblem geht, sondern um die Fragestellung, ob eine Urkunde (hier: newts Bachelorzeugnis) neu ausgestellt, als Duplikat oder als Zweitschrift ausgestellt werden darf. Wenn ja warum? Wenn nein, warum nicht bzw. warum das eine Dokumenten-/Urkundenfälschung darstellen soll. Um das (im Fall von newt: hoffentlich nicht) zu erfahren, wären wir auf einen abschlägigen Bescheid und in weiterer Folge auf ein BVwG-Erkenntnis im Bescheidbeschwerdeverfahren angewiesen, letzteres im RIS veröffentlicht wird.
Die behauptete Zuständigkeit des Dr.Dr. Gerhold im BVwG ergibt sich ggf. aus der dortigen Organisationsverteilung, sodass in seinen richterlichen Zuständigkeitsbereich (neben Asyl- und Familienangelenheiten, wie der Judikatur im RIS zu entnehmen) auch (die) Studienangelenheiten gehören. Diese Vermutung der Zuständigkeit ist aber mehr Glaskugelei.
Das was wir jedoch bisher via newt als Aussagen des Studienleiters wissen, lässt eine gewisse Bekanntheit zwischen ihm und dem BVwG-Richter Gerhold vermuten. Was immer das heißen könnte, wenn du verstehst, worauf ich hinaus will ...
Hoffe nun alle letzte Klarheiten ;-) beseitigt zu haben.
Stimmt, das vermuten oder deuten wir hier nur
(29.10.2015, 06:41)Elisabeth I. schrieb: ... per Mail, ich würde es an den "Chef" Wolfgang Wilhelm schicken:
* Kurz die Aussgangssituation geschildert, Leiter macht das nicht weil er sagt dafür keine Rechtsgrundlage zu haben, weil nach Auskunft an ihn - den Leiter - von BVwG-Richter Dr.Dr. Gerhold dies eine Dokumentenfälschung wäre und Leiter obendrein die ÖVP für den Zustand verantwortlich macht (der Querschlag darf schon sein).
* Kurze Beschreibung, dass du dich mit dem Bachelorabschluss mit altem Namen diskriminiert fühlst, weil du damit immer wieder bei Vorlegenmüssen zwangsgeoutet wirst.
* Zitat der Passage von der WASt-Seite auf wien.gv.a-Seite, die ich hier schon zitiert und verlinkt habe.
* Dazu deinen Bachelorabschluss einscannen und mitschicken, am besten in der Originalversion, sowie in zweiter Version so, wie du eine Duplikatsausfertigung vulgo Neusaustellung haben möchtest.
* Mit der Bitte, dass Wilhelm sich für dich einsetzen möchte.
* Dank im Voraus und freundliche Grüße, [newt]
...
Aber ich glaube nicht, dass es - unter Einschaltung der WASt und deren "kurzen Dienstweg" - überhaupt soweit kommen wird.
Eventuell auch noch der WASt (in einem Nebensatz) mitteilen, dass das Konservatorium schließlich eine Körperschaft der Stadt Wien (MA 13) mit dessen Rektor ist - erkennt man, wie wir hier im Thread auch merkten, nicht unbedingt auf den 1. Blick - wenn auch noch der damoklesartige Ausspruch von dort bez BVwG über dem Ganzen hängt...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends