Beitrag #2
01.11.2015, 20:51
(01.11.2015, 19:11)sternschnuppe schrieb: ... Eine praktische Frage hätte ich noch: wenn die PÄ durch ist, kann ich dann standesamtlich und kirchlich heiraten (also einen Mann)??
Da Du nach einer Personenstandsänderung vom Gesetz her Frau bist darfst Du standesamtlich einen Mann heiraten. Kirchlich (katholisch jedenfalls) nicht, wenn der Pfarrer Deiner Geburtsgemeinde nicht mitspielen mag (weil sich an die röm Order hält)...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends