Beitrag #4
01.11.2015, 23:04
(01.11.2015, 22:20)Elisabeth I. schrieb: ... Die Sache mit der Kirche...
Wie gesagt, es ist nur dann möglich, wenn der Pfarrer der Gemeinde aus der man stammt, da mitspielt - denn, dieser muss auf dem Taufschein (innert Drei-Monats-Frist vor dem Trauungsprotokoll) bestätigen, dass man noch ledig ist - auch wenn man in einer anderen Pfarre (der der/des Partnerin/Partners) heiraten will, muss man auch einen "alten" - in unserem Falle neu ausgestellten - Taufschein mit aktueller Ergänzung dort vorlegen;
Genauso wie es ein Geburtenbuch am Standesamt gibt, wo die Personenstandsänderung, Namensänderung und Eheschließungen vermerkt werden, gibt es auch so ein Buch im Pfarramt; Auch wenn ein "neuer" Taufschein für eine/n TS ausgestellt wurde, so sieht der aktuell zuständige Pfarrer in dem Buch, dass es eine Namensänderung resp Personenstandtsänderung gab;
Und da für die (römisch-katholische) Kirche jedoch TS nicht gänzlich in deren "neuen" Geschlecht anerkannt werden, kann ein absolut Getreuer Roms einem dieses hl Sakrament verweigern - indem er auf dem Taufschein keinen entsprechenden Vermerk macht...
http://www.dibk.at/index.php?id=4497&portal=25 schrieb:...[Unterstreichung von mir]
Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist für das Brautgespräch und für die Erstellung des Trauungsprotokolls zuständig?
Zuständig ist der Pfarrer der katholischen Pfarre, in der die Braut und/oder der Bräutigam ihren Wohnsitz haben. Nehmen Sie bitte frühzeitig mit diesem Pfarrer Kontakt auf.
Welche Unterlagen brauchen wir?
Zur Anmeldung Ihrer Trauung bzw. dann für die Erstellung des Trauungsprotokolls benötigen katholische Partner eine aktuelle Taufscheinergänzung, die beim Erstellen des Trauungsprotokolls nicht älter als 3 Monate sein darf. Diese Taufscheinergänzung, mit der im wesentlichen der kirchliche Ledigenstand dokumentiert wird, erhalten Katholiken im katholischen Pfarramt der Pfarre, in der sie katholisch getauft oder nach nichtkatholischer Taufe in die katholische Kirche aufgenommen wurden. Brautpartner, die nicht katholisch getauft wurden und nie katholisch waren benötigen eine Taufbestätigung ihrer Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft. Ungetaufte Brautpartner benötigen eine Geburtsurkunde.
Die Notwendigkeit weiterer Dokumente richtet sich nach den weiteren Gegebenheiten (z.B. ob schon ein Kind da ist, ob Vorehen geschlossen wurden, ...). Der zuständige Pfarrer informiert Sie darüber sicher gerne.
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Ob sich andere "christliche" Kirchen resp deren PfarrerInnen an der röm-kath orientieren kann ich nicht sagen...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends