Beitrag #10
18.01.2017, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2017, 14:49 von Bonita.)
(18.01.2017, 14:35)Eva_Tg schrieb: ... geschlechtsangleichenden Massnahmen ... die nachgewiesen werden müssen.
Da ich die nicht habe, könnte das der Knackpunkt sein...
Aber Du hast es doch auch in D psychisch/therapeutisch bestätigt bekommen, nur das wird für eine NÄ/PÄ benötigt - wär in Ö nicht anders gelaufen.

