Beitrag #2
22.01.2017, 00:32
(21.01.2017, 16:48)Jasmin Viktoria schrieb: http://hormonmaedchen.de/2013-ffs-kostenerstattung/Als Präzedenzfall allerdings nur bedingt geeignet. Das Landessozialgericht Baden-Würtemberg als Berufungsgericht ist einerseits kein Oberstgericht, andererseits bekräftigt es die bestehende (oberstgerichtliche) Rechtsprechung und betont, nur in diesem einen Fall habe sich das Gericht durch persönlichen Augenschein vom "Krankheitswert" des Aussehens der Klägerin überzeugen lassen.
An alle Mädel die die FFS machen wollen,, gibt es ein Grundsatz - Urteil zur Übernahme dieser Kosten.
Zitat:Die Klägerin hat im Laufe des Verfahrens geltend gemacht, wenn sie sich morgens im Spiegel anschaue, dann schaue sie ein Mann an. Diesen Eindruck teilt der Senat. Trotz weiblichem Körper, Barthaarepilation und weiblicher Frisur enthält das Gesicht der Klägerin noch männliche Züge, die sogleich auffallen und im nicht übersehbaren Widerspruch zum gewollten weiblichen Erscheinungsbild stehen. [....] Dem Sozialgericht ist grundsätzlich zuzustimmen, dass es keine Norm dafür gibt, wie ein weibliches Gesicht auszusehen hat bzw. welche Merkmale ein Gesicht als besonders männlich oder weiblich wirken lassen, im konkreten Fall der Klägerin führen abstrakte Überlegungen solcher Art jedoch nicht weiter. Im hier zu entscheidenden individuellen Einzelfall waren die Richter des Senats nach dem in der mündlichen Verhandlung gewonnenen persönlichen Eindruck von der Klägerin der Überzeugung, dass sie von einem männlich wirkenden Gesicht angeschaut wurden, das im nicht übersehbaren Widerspruch zu der von der Klägerin gewünschten weiblichen Persönlichkeit steht.
(21.01.2017, 16:48)Jasmin Viktoria schrieb: Wie es in Österreich und Schweiz aus sieht weis ich noch nicht. Bin aber an Infos sammeln. [hier gekürzt]Die materielle und verfahrensmäßige Rechtslage in Österreich ist sehr ähnlich der ein Deutschland. Bisher ist es aber meines Wissens noch niemandem in Österreich gelungen, eine Übernahme der Kosten einer FFS durchzusetzen.
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