Beitrag #4
22.01.2017, 12:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.01.2017, 13:55 von Mike-Tanja.
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(22.01.2017, 08:45)Eva_Tg schrieb: [hier gekürzt]Das stimmt (ich vermute, die Krankenkasse hat keine Revision versucht, weil sie keine öffentliche Diskussion riskieren wollte). Das von Jasmin Viktoria zitierte Berufungsurteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ist in gewisser Hinsicht eine Billigkeitsentscheidung bzw. ein Appell an andere Gerichte: "Schaut auch die Klägerin genau an, und folgt eurem Gefühl und eurem Herzen!"
Ich würde das jetzt eher als Druckmittel sehen: Entweder ihr bezahlt freiwillig oder wir führen ein jahrelanges Verfahren, das ihr wahrscheinlich verlieren werdet. So wie es in Deutschland schon passiert ist.
Das ist zwar einerseits menschlich schön, ist andererseits aber keine juristische Argumentation. Das Gericht hat die Auslegung der deutschen Sozialgesetze (insbesondere § 27 des 5. Buchs des deutschen Sozialgesetzbuchs - SGB V) nicht verändert. Es hat einfach den Sachverhalt verschoben, indem es gesagt hat: "Wer so ausschaut, ist krank und verdient Hilfe."
Hat aber einen großen Haken: das schafft keine Rechtssicherheit, da es, wenn man versucht aus der Entscheidung einen Leit- oder Rechtssatz zu bilden, allein auf den Blick der Richter/innen ankommt, die den Daumen heben oder senken müssen. Wenn man es polemisch formulieren möchte: der Gerichtssaal als Laufsteg für einen Hässlichkeitswettbewerb. Bist du als Frau hässlich genug, männlich-kantig vielleicht, gewinnst du eine OP.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -