Beitrag #4
17.03.2017, 15:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2017, 15:39 von Bonita.)
In Ö hat man zumindest eine staatliche Kranken-Pflichtversicherung - die GKKs, oder als Selbstständiger die SVA oder dann noch einige mehr (vom Arbeitsgeber abhängig); Fällt man mal länger aus dem Erwerbsleben dann ist man übers AMS oder Sozialamt (bzw auch als Pensionist/in) ebenso krankenversichert (GKKs) - soferne man dort auch aufkreuzt und deren Formulare etc pp ausfüllt bzw tut was die einem bef äh sagen...
Ps: Für den Fall der Fälle und man zwar arbeitet aber ein geringeres Einkommen hat oder nur Notstandshilfe (vom AMS) und/oder Mindestsicherung (vom Sozialamt) und/oder einen sehr hohen Medikamentenverbrauch (also nicht nur Hormone) pro Monat hat, dann kann man seiner zuständigen KK auch einen Antrag senden (Formulare), dass man bereits übers Jahr schon eine Rezeptgebührenbefreiung erhält, dann zahlt man in der Apotheke auch keine Rezeptgebühr mehr und auch die Tageskosten in einem öffentlichen Spital werden dann für einen nicht fällig...
Ps: Für den Fall der Fälle und man zwar arbeitet aber ein geringeres Einkommen hat oder nur Notstandshilfe (vom AMS) und/oder Mindestsicherung (vom Sozialamt) und/oder einen sehr hohen Medikamentenverbrauch (also nicht nur Hormone) pro Monat hat, dann kann man seiner zuständigen KK auch einen Antrag senden (Formulare), dass man bereits übers Jahr schon eine Rezeptgebührenbefreiung erhält, dann zahlt man in der Apotheke auch keine Rezeptgebühr mehr und auch die Tageskosten in einem öffentlichen Spital werden dann für einen nicht fällig...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends