Beitrag #107
27.03.2017, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2017, 14:12 von Bonita.)
(17.12.2015, 13:49)Mike-Tanja schrieb: ... damit erworbene Rechte...
Ich verstehs trotz allem nicht - dieses Recht hat sich eine Person erarbeitet, um darauf gründend arbeiten zu können - wenn sich die Formalien dieser Person ändern, müsste somit auch eine urkundliche Neuausstellung über dieses Recht möglich sein; Das es "nur" bei Namensänderungen leichter wiegt, säh ich fast ein, aber bei Personenstandsänderung, konkret der des Geschlechts, ist zu schwerwiegend für diese Person...
Dass die Arbeit an der Uni nicht neu/um/geschrieben werden kann, leuchtet auch ein, aber es könnte jedenfalls ein Vermerk der Uni zu der betreffenden Diplom/Master/Arbeit bzw Dissertation gemacht werden, der auf die Personenstands- bzw Namens-Änderung hinweist;
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends