Beitrag #7
31.05.2017, 19:54
(31.05.2017, 18:42)Julia79 schrieb: ... Würde das nicht als Begründung ausreichen...
Natürlich reicht das als Antragsgrund aus, nur ist es trotzdem mit höheren Gebühren/Kosten verbunden als wenn "nur" der Vorname geändert werden muss; Warum da so ein Unterschied gemacht wird, erschließt sich mir allerdings auch nicht...

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