Gebühren/Kosten für Vor- UND Familien- bzw Nach-Name-Änderungen
RE: Eure schlimmsten Erfahrungen/Erlebnisse/(Jugend-)Sünden :O
Beitrag #10
(01.06.2017, 00:01)Julia79 schrieb: ... Hmm, vielleicht verstehe ich das falsch, aber ich würde das so interpretieren das allein schon das Vorhandensein eines Grunds (wie dem oben) genügt damit nur folgende Gebühren anfallen:
...
(Quelle hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...30500.html)
Stimmt, so wie es dort steht, könnte man die Familien/Nach/Namens-Änderung auch vom Staat bezahlt bekommen, wenn man einen solchen Grund hat und ihn entsprechend belegen ("glaubhaft machen") kann...
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...30300.html schrieb:Die Antragstellerin/der Antragstellern kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in ihren/seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und, dass diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können
Nur weil man nicht mehr so wie sein/e Erzeuger/in mit Familiennamen heissen will, weil man zB als Kind mißhandelt wurde, reicht Anscheins nicht aus, ist somit ein "sonstiger Grund = Wunschname"; Vielleicht würde daran ein psych. Gutachten etwas ändern, weil man zu sehr darunter leidet...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Eure schlimmsten Erfahrungen/Erlebnisse/(Jugend-)Sünden :O - von Bonita - 01.06.2017, 07:50

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