Beitrag #10
01.06.2017, 07:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.06.2017, 08:53 von Bonita.)
(01.06.2017, 00:01)Julia79 schrieb: ... Hmm, vielleicht verstehe ich das falsch, aber ich würde das so interpretieren das allein schon das Vorhandensein eines Grunds (wie dem oben) genügt damit nur folgende Gebühren anfallen:Stimmt, so wie es dort steht, könnte man die Familien/Nach/Namens-Änderung auch vom Staat bezahlt bekommen, wenn man einen solchen Grund hat und ihn entsprechend belegen ("glaubhaft machen") kann...
...
(Quelle hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...30500.html)
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...30300.html schrieb:Die Antragstellerin/der Antragstellern kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in ihren/seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und, dass diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden könnenNur weil man nicht mehr so wie sein/e Erzeuger/in mit Familiennamen heissen will, weil man zB als Kind mißhandelt wurde, reicht Anscheins nicht aus, ist somit ein "sonstiger Grund = Wunschname"; Vielleicht würde daran ein psych. Gutachten etwas ändern, weil man zu sehr darunter leidet...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends