Beitrag #21
14.11.2017, 12:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.11.2017, 12:19 von Bonita.)
(08.11.2017, 22:40)Katzenmutti Lydia schrieb: ... eine Schublade mehr. Diese schützt weder vor chirurgischen Eingriffen an Neugeborenen, noch hilft sie, Menschen, die ihr Geschlecht kennen, in diesem auch vor dem Gesetz anerkannt zu werden ...
Wird auf den Gesetzestext ankommen;
Wenn es allerdings ein Gesetz gibt (wahrscheinlich inkl Bedingung medizinisch nachweisbar - darüber haben wir ja schon in Eva_Tgs Thread gesprochen, dass nicht immer alles inter (sofort) nachweisbar ist, und für Begroffene auch ein - zumindest gedankliches - Problem sein kann), welches entsprechend anzuwenden ist, dann haben wenigstens kommende inter Menschen nicht mehr unbedingt dieses Problem bezüglich (aufgezwungener) chirurgischer Eingriffe im (Klein-) Kindesalter, wenn es bei Geburt keine Eindeutigkeit gibt; Ansonsten würden sich Mediziner und Eltern schließlich strafbar machen...
Hoffentlich werden gleich Nägel mit Köpfen gemacht und es können sich auch inzwischen erwachsene inter Menschen oder jene die bei der Geburt noch nicht sofort nachweisbar so eintragen lassen, wenn sie das auch wollen...
http://tvthek.orf.at/profile/Thema/11523...n/14174656
Zitat:Thema - Intersexualität - die dritte Option | 08:39 Min.
Luan Pertl heißt erst seit Anfang dieses Jahres so. Davor war ihr Vorname Karin. Eine Frau war Pertl deshalb aber nicht. Luan Pertl wurde ohne eindeutiges Geschlecht geboren, wie jährlich 75 Menschen in Österreich. "Ich bin die dritte Option", sagt Luan Pertl. Dass dieses „dritte Geschlecht“ amtlich wird, dafür hat sich diese Woche das deutsche Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends