Beitrag #9
21.01.2018, 00:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2018, 00:49 von Lydia Faustus.)
Liebe ChiaraX,
nur du allein kannst dein Geschlecht kennen und wissen, ob du transsexuell bist.
Kein Therapeut der Welt ist in der Lage dazu, dir in dieser Hinsicht Klarheit zu verschaffen.
Du schreibst von Diagnosen und ich frag mich da, ob man alles pathologisieren muss.
Ich stelle mal ne steile These auf:
Wenn du einem Therapeuten erzählst, was du hier im Forum geschrieben hast, wirst du wahrscheinlich diese Diagnose bekommen:
F65.1
Fetischistischer Transvestitismus
"Info:
Zur Erreichung sexueller Erregung wird Kleidung des anderen Geschlechts getragen; damit wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Person des anderen Geschlechts handelt. Fetischistischer Transvestismus unterscheidet sich vom transsexuellen Transvestitismus durch die deutliche Kopplung an sexuelle Erregung und das starke Verlangen, die Kleidung nach dem eingetretenen Orgasmus und dem Nachlassen der sexuellen Erregung abzulegen. Er kann als eine frühere Phase in der Entwicklung eines Transsexualismus auftreten."
Das ist natürlich völlig schwachsinnig. Denn erstens ist Transsexualität angeboren und entwickelt sich nicht und zweitens wird auch in diesem erfundenen Krankheitsbild Transsexualität als geistige Störung begriffen.
Es ist viel eher so, dass das beschriebene Verhalten auf Transsexualität hindeuten kann und dann ein früher Ausdruck dessen ist.
Ich hoffe, du erkennst den Unterschied.
Wenn du deinem Therapeuten erzählst, dass du es für möglich hälst, dass du dir die Transsexualität nur einbildest, wird er dich darin wahrscheinlich bestätigen.
Also: Bevor du einen Psychotherapeuten aufsuchst, solltest du dir über deine Therapieziele im Klaren sein.
Wenn du weißt, dass du transsexuell bist, dann wäre das erste Ziel, die meist nötige Falschdiagnose F64.0(Transsexualismus) zu bekommen und damit die Hormonfreigabe.
Wie gesagt: Ein Therapeut kann dir nicht sagen, ob du transsexuell bist. Das kannst nur du wissen.
Wenn du das erreichst hast, kannst du, falls du darunter leidest, deine Autoerotik ansprechen. Ein guter Therapeut kann dir vielleicht helfen, damit besser klar zu kommen.
Alles Gute wünscht dir KM Lydia
Achja:
Es gibt sehr viele falsche Vorstellungen über TS, auch von Betroffenen selbst. Das ist sogar oft ein Grund, warum einige TS erst recht spät mit körperlicher Behandlung beginnen.
Bonita, das ist falsch.
Die PÄ/VÄ kann jederzeit beim Amtsgericht beantragt werden. Dann benötigt man zwei Gutachter, die meist vom Gericht beauftragt werden. Man kann zwar seinen Therapeuten als Gutachter vorschlagen(falls man einen hat), aber der kann auch vom Gericht abgelehnt werden.
Eine Hormontherapie kann theoretisch jeder Hausarzt verschreiben und begleiten. Meist wollen sich Ärzte durch die F64.0-Diagnose absichern. Aber auch dafür ist nicht zwingend eine Psychotherapie nötig. Ich hatte z.B. auch keine Psychotherapie.
Und für OP´s gibt es keine klaren Vorgaben. Was von Krankenkassen und Chirurgen verlangt wird, ist sehr unterschiedlich.
nur du allein kannst dein Geschlecht kennen und wissen, ob du transsexuell bist.
Kein Therapeut der Welt ist in der Lage dazu, dir in dieser Hinsicht Klarheit zu verschaffen.
Du schreibst von Diagnosen und ich frag mich da, ob man alles pathologisieren muss.
Ich stelle mal ne steile These auf:
Wenn du einem Therapeuten erzählst, was du hier im Forum geschrieben hast, wirst du wahrscheinlich diese Diagnose bekommen:
F65.1
Fetischistischer Transvestitismus
"Info:
Zur Erreichung sexueller Erregung wird Kleidung des anderen Geschlechts getragen; damit wird der Anschein erweckt, dass es sich um eine Person des anderen Geschlechts handelt. Fetischistischer Transvestismus unterscheidet sich vom transsexuellen Transvestitismus durch die deutliche Kopplung an sexuelle Erregung und das starke Verlangen, die Kleidung nach dem eingetretenen Orgasmus und dem Nachlassen der sexuellen Erregung abzulegen. Er kann als eine frühere Phase in der Entwicklung eines Transsexualismus auftreten."
Das ist natürlich völlig schwachsinnig. Denn erstens ist Transsexualität angeboren und entwickelt sich nicht und zweitens wird auch in diesem erfundenen Krankheitsbild Transsexualität als geistige Störung begriffen.
Es ist viel eher so, dass das beschriebene Verhalten auf Transsexualität hindeuten kann und dann ein früher Ausdruck dessen ist.
Ich hoffe, du erkennst den Unterschied.
Wenn du deinem Therapeuten erzählst, dass du es für möglich hälst, dass du dir die Transsexualität nur einbildest, wird er dich darin wahrscheinlich bestätigen.
Also: Bevor du einen Psychotherapeuten aufsuchst, solltest du dir über deine Therapieziele im Klaren sein.
Wenn du weißt, dass du transsexuell bist, dann wäre das erste Ziel, die meist nötige Falschdiagnose F64.0(Transsexualismus) zu bekommen und damit die Hormonfreigabe.
Wie gesagt: Ein Therapeut kann dir nicht sagen, ob du transsexuell bist. Das kannst nur du wissen.
Wenn du das erreichst hast, kannst du, falls du darunter leidest, deine Autoerotik ansprechen. Ein guter Therapeut kann dir vielleicht helfen, damit besser klar zu kommen.
Alles Gute wünscht dir KM Lydia
Achja:
(19.01.2018, 00:36)ChiaraX schrieb: Ich hatte immer die Vorstellung, daß TS praktisch bis zur GaOP asexuell leben, weil sie ihr Geschlechtsorgan hassen, aber wie ich an den Reaktionen sehe,
überbewerte ich anscheinend meine Sexualität.
Es gibt sehr viele falsche Vorstellungen über TS, auch von Betroffenen selbst. Das ist sogar oft ein Grund, warum einige TS erst recht spät mit körperlicher Behandlung beginnen.
(18.01.2018, 06:08)Bonita schrieb: Eine Psycho-Therapie ist in D für weitere Schritte (Namens- und Personenstands-Änderung, Hormon-Therapie, ev OPs) ohnehin nötig,
Bonita, das ist falsch.
Die PÄ/VÄ kann jederzeit beim Amtsgericht beantragt werden. Dann benötigt man zwei Gutachter, die meist vom Gericht beauftragt werden. Man kann zwar seinen Therapeuten als Gutachter vorschlagen(falls man einen hat), aber der kann auch vom Gericht abgelehnt werden.
Eine Hormontherapie kann theoretisch jeder Hausarzt verschreiben und begleiten. Meist wollen sich Ärzte durch die F64.0-Diagnose absichern. Aber auch dafür ist nicht zwingend eine Psychotherapie nötig. Ich hatte z.B. auch keine Psychotherapie.
Und für OP´s gibt es keine klaren Vorgaben. Was von Krankenkassen und Chirurgen verlangt wird, ist sehr unterschiedlich.
~ Schônheit, Weisheit, Stârke ~