Beitrag #11
26.02.2012, 16:02
(26.02.2012, 15:17)Angelika schrieb: [hier gekürzt] So nebenbei weise ich ihn unter Umständen auch noch darauf hin, dass Stalking in Österreich strafbar ist, und er sich möglicherweise daher vor einem Strafrichter verantworten müsste.
Dieser wichtige Hinweis von Angelika stimmt natürlich, dennoch: eine Minute durch ungeniertes Anbraten lästig zu fallen, ist keine strafbare "beharrliche Verfolgung". Daher gibt's dagegen auch keine rechtlich zulässige Notwehr.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -