Beitrag #2
31.10.2011, 08:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.10.2011, 12:57 von Mike-Tanja.)
(30.10.2011, 21:53)Angelika schrieb: Sollte es tatsächlich zur Depathologisierung kommen, dann werden sich die Krankenkassen über eine der größten Massenheilungen aller Zeiten freuen."Krankheitskataloge" wie der ICD-10 haben in erste Linie den Anspruch, Gesundheitsstörungen wissenschaftlich zu erfassen und zu definieren.
[hier gekürzt]
Ich bin dafür, dass alle Diagnosen, ausgenommen F 64.0, aus dem ICD gestrichen werden. Denn sie sind nicht unbedingt erforderlich.
F 64.0 jedoch ist für viele TS überlebensnotwendig. Denn wenn es das nicht mehr gibt, dann gibt es auch keinen Grund mehr den Leidensdruck auf die herkömmliche Weise zu lindern (HRT und/oder GA-OP), sondern es wird dann, und davon ist auszugehen, eine andere Diagnose gestellt werden müssen, welcher nur mehr mittels der konventionellen psychiatrischen Behandlung begegnet werden wird. Also rein mit Psychopharmaka und stationären Aufenthalten in psychiatrischen Krankenhäusern oder Stationen.
Wollen wir das wirklich?
Durch die Diagnose "F-64.0" (die psychopathologische Identitätsstörung namens Transsexualismus) hat man rein rechtlich auf gar nix Anspruch. Erst durch den sinngemäßen sozialversicherungsrechtlichen Satz, nach dem Krankenversicherungsträger (insbesondere) nutzbringende (= heilende oder die Gesundheit verbessernde) Behandlungen (= Krankheitsbehandlungen) bezahlen müssen, entsteht der Anspruch. Von HRT oder gaOP steht aber nix im Gesetz. Die Kassen könnten theoretisch auch eine Wagenladung neuer Gutachten auffahren lassen, wonach sich F-64.0 mit neuen Psychopharmaka und neuartiger Psychotherapie viel kostengünstiger "heilen" lässt, ihre Leistungen darauf beschränken, und Betroffene auf den Klagsweg verweisen. Und auf hoher See und vor Gericht....
Natürlich rein theoretisch, mir sind keine derartigen Absichten (oder namhaften wissenschaftlichen Meinungen) bekannt, ich möchte keine Angstschübe auslösen!
Dennoch fazit: Man hat sozialversicherungsrechtlich immer nur auf das Anspruch, was die medizinische Wissenschaft für sinnvoll und zweckmäßig hält.
Statt Angelikas rethorischer Schlussfrage (Antwort = "nein", no-na!) sollten wir uns daher meiner bescheidenden Meinung nach die Frage stellen, ob sich nach wissenschaftlichen Kriterien der "Krankheitswertigkeit" etwa F-64.0 von F-64.1 (Transvestitismus unter Beibehaltung beider Geschlechtsrollen) deutlich genug unterscheiden lässt?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -