Beitrag #58
06.03.2012, 17:34
Tja, diese Entpathologisierungsbewegung, denn dabei geht es ja bei der Forderung nach dem Stopp von F64.0, oder besser gesagt der Streichung der gesamten F 64.x-Reihe aus dem ICD, hat ihren Ausgang in Amerika und Asien. Ursprünglich scheint ein Dr. Zucker, Psychiater aus Toronto (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Kenneth_Zucker) dahinterzustecken.
Fakt ist, dass es in Asien und Amerika ohnehin keine Kostenübernahmen der Behandlungskosten durch das öffentliche Gesundheitssysterm gibt, weswegen es ja verständlich ist, dass die Betroffenen dort nicht als psychisch krank gelenten wollen.
Transgender Europe hat diese Forderung dann irgendwann übernommen, denn auch in vielen Ländern Europas gibtr es keine Kostenübernahmen.
Für uns in Österreich, aber auch in Deutschland, der Schweiz und einigen anderen Ländern, würde eine Streichung von F 64.0 aber bedeuten, dass die KK zukünftig weder HRT noch GA-OP oder sonstige mit TS im Zusammenhang stehende Behandlungen zu bezahlen bräuchten. Diesbezügliche Aussagen von Verantwortlichen einiger KK liegen mir bereits vor.
Speziell in Österreich stützt sich die Kostenübernahme ja nicht direkt auf den ICD, sondern auf das ASVG. Dort ist im § 117 klar definiert wofür die KK bezahlen müssen. (Nachzulesen unter http://www.ris.bka.gv.at ASVG, § 117.)
Aus den dort aufgezählten Gründen ist nur der Punkt 2. (....aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137), erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege (§ 151) oder Anstaltspflege (§§ 144 bis 150); (BGBl. Nr. 704/1976, Art. II Z 2) - 1.1.1977; (BGBl. Nr. 676/1991, Art. II Z 7) - 1.1.1992.....) auf TS anwendbar. Kommt es nun zur Streichung des F 64.0, dann ist TS ab diesem Zeitpunkt keine Krankheit mehr, und somit wäre der Punkt 2. des § 117 ASVG nicht mehr anwendbar.
Prä-OP-TS oder Non-OP-TS müsten also ab diesem Zeitpunkt für alle erforderlichen Behandlungen selbst aufkommen.
Für Post-OP-TS wären andere Diagnosen, wie z. B. "schweres klimakterisches Syndrom" für die Hormongabe, anwendbar, da der Mensch ja Hormone beötigt, Post-OP-TS diese aber nicht selbst produzieren können. Operierte Transfrauen sind daher ebenso zu behandelnt, wie Cisfrauen, denen z. B. die Eierstöcke entfernt werden mussten.
Eventuelle Depressionen, die sich aus der Nichtbehandlung von TS ergeben könnten, würden dann vermutlich mit konventionellen psychiatrischen Methoden behandelt. (Gabe von Psychopharmaka, bzw. stationäre Aufnahme an einer psychiatrischen Klinik.)
Wir von Trans-Austria sind uns der Problematik bewusst, und sameln daher derzeit Utnerschriften für eine Beibehaltung der Kostenübernahmen der Behandlung transidenter Personen. (siehe http://www.trans-austria.org/trans-austr...:allgemein)
Unterschriftenlisten können dort als PDF-File heruntergeladen werden. Volle Listen bitte an die dort angegebene Vereinsadresse schicken oder bei einer von uns abgeben.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.
Was die politische Arbeit betrifft, so haben wir eine SoHo-SPÖ_Themenesektion "Transgender" im 15. Wiener Gemeindebezirk ins Leben gerufen, wo wir uns auch über jede und jeden, der hier im Rahmen der SPÖ politisch mitarbeiten möchte, freuen würden. Nähere Infos bitte via PN.
Fakt ist, dass es in Asien und Amerika ohnehin keine Kostenübernahmen der Behandlungskosten durch das öffentliche Gesundheitssysterm gibt, weswegen es ja verständlich ist, dass die Betroffenen dort nicht als psychisch krank gelenten wollen.
Transgender Europe hat diese Forderung dann irgendwann übernommen, denn auch in vielen Ländern Europas gibtr es keine Kostenübernahmen.
Für uns in Österreich, aber auch in Deutschland, der Schweiz und einigen anderen Ländern, würde eine Streichung von F 64.0 aber bedeuten, dass die KK zukünftig weder HRT noch GA-OP oder sonstige mit TS im Zusammenhang stehende Behandlungen zu bezahlen bräuchten. Diesbezügliche Aussagen von Verantwortlichen einiger KK liegen mir bereits vor.
Speziell in Österreich stützt sich die Kostenübernahme ja nicht direkt auf den ICD, sondern auf das ASVG. Dort ist im § 117 klar definiert wofür die KK bezahlen müssen. (Nachzulesen unter http://www.ris.bka.gv.at ASVG, § 117.)
Aus den dort aufgezählten Gründen ist nur der Punkt 2. (....aus dem Versicherungsfall der Krankheit: Krankenbehandlung (§§ 133 bis 137), erforderlichenfalls medizinische Hauskrankenpflege (§ 151) oder Anstaltspflege (§§ 144 bis 150); (BGBl. Nr. 704/1976, Art. II Z 2) - 1.1.1977; (BGBl. Nr. 676/1991, Art. II Z 7) - 1.1.1992.....) auf TS anwendbar. Kommt es nun zur Streichung des F 64.0, dann ist TS ab diesem Zeitpunkt keine Krankheit mehr, und somit wäre der Punkt 2. des § 117 ASVG nicht mehr anwendbar.
Prä-OP-TS oder Non-OP-TS müsten also ab diesem Zeitpunkt für alle erforderlichen Behandlungen selbst aufkommen.
Für Post-OP-TS wären andere Diagnosen, wie z. B. "schweres klimakterisches Syndrom" für die Hormongabe, anwendbar, da der Mensch ja Hormone beötigt, Post-OP-TS diese aber nicht selbst produzieren können. Operierte Transfrauen sind daher ebenso zu behandelnt, wie Cisfrauen, denen z. B. die Eierstöcke entfernt werden mussten.
Eventuelle Depressionen, die sich aus der Nichtbehandlung von TS ergeben könnten, würden dann vermutlich mit konventionellen psychiatrischen Methoden behandelt. (Gabe von Psychopharmaka, bzw. stationäre Aufnahme an einer psychiatrischen Klinik.)
Wir von Trans-Austria sind uns der Problematik bewusst, und sameln daher derzeit Utnerschriften für eine Beibehaltung der Kostenübernahmen der Behandlung transidenter Personen. (siehe http://www.trans-austria.org/trans-austr...:allgemein)
Unterschriftenlisten können dort als PDF-File heruntergeladen werden. Volle Listen bitte an die dort angegebene Vereinsadresse schicken oder bei einer von uns abgeben.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.
Was die politische Arbeit betrifft, so haben wir eine SoHo-SPÖ_Themenesektion "Transgender" im 15. Wiener Gemeindebezirk ins Leben gerufen, wo wir uns auch über jede und jeden, der hier im Rahmen der SPÖ politisch mitarbeiten möchte, freuen würden. Nähere Infos bitte via PN.