Beitrag #68
09.03.2012, 17:57
Zitate aus dem Beitrag sind auf das für mich essentielle, worauf in antworten möchte, gekürzt.
Wenn es möglich ist, TS anderswo im ICD zu pazieren, bin ich dafür. Nur bislang konte ich keine Alternative entdecken, die ebenso einen notwendigen Krankheitsbegriff definieren konnte, wie die Plazierung in der F-Reihe.
Auch habe ich schon mehfach geschreiben, dass ich sehr wohl für die Streichungalles diesbezüglichen Diagnosen außer den Diagnosen F 64.0 und F 64.2 bin. Diese beiden Diagnosen sind wichtig, alle anderen sind durchaus entbehrlich.
Ich kenne keine einzige TS, der mit Hinweis auf f 64.0 ein verantwortungsvoller Job verwehrt, oder der Führerschein entzogen worden wäre. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
Das sehe ich anders. Und selbst wenn das der Preis für die Behandlungskostenübernahme sein sollte, so denke ich, dass die Betroffenen eher bereit sind diesen preis zu bezahlen, als mangels eigener finanzieller Möglichkeiten auf die Anpassungen zu verzichten. Nicht jede TS kann ohne HRT und/oder GA-OP ein Leben als Frau führen. Ich freue mich für jede, die das kann, aber ich hätte mich als Frau mit Penis einfach als abartig empfunden. Schön, dass es nicht allen TS so geht.
Wie und wo? Ich bitte um Beispiele.
Nach § 117 ASVG aber nur solange TS als Krankheit gilt. Dazu gibt es klare Aussagen von KK. Wenn TS keine Krankheit mehr ist, wird nichts mehr bezahlt. Dann gibt es also weder HRT, nochB Therapie oder GA-OP auf Kosten der KK.
(09.03.2012, 14:32)Eva schrieb: „Deine Geschlechtsidentität ist gestört!“ Diese Aussage ist nicht nur diskriminierend, weil sie eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-F69) postuliert, aufgrund der auch schon überlegt werden kann, ob du in einen verantwortungsvollen Job überhaupt eingesetzt werden darfst. Erinnern wir uns doch, dass ‚auffälligen’ Homosexuellen bis in die 70er Jahre der Führerscheinentzug drohte.
Wenn es möglich ist, TS anderswo im ICD zu pazieren, bin ich dafür. Nur bislang konte ich keine Alternative entdecken, die ebenso einen notwendigen Krankheitsbegriff definieren konnte, wie die Plazierung in der F-Reihe.
Auch habe ich schon mehfach geschreiben, dass ich sehr wohl für die Streichungalles diesbezüglichen Diagnosen außer den Diagnosen F 64.0 und F 64.2 bin. Diese beiden Diagnosen sind wichtig, alle anderen sind durchaus entbehrlich.
Ich kenne keine einzige TS, der mit Hinweis auf f 64.0 ein verantwortungsvoller Job verwehrt, oder der Führerschein entzogen worden wäre. Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.
(09.03.2012, 14:32)Eva schrieb: „Deine Geschlechtsidentität ist gestört!“ Diese Aussage nimmt dir auch apriori das Recht deine Weiblichkeit als die für dich richtige Geschlechtlichkeit zu proklamieren. Damit werden Psychos dazu angehalten, dein ursprünglich zugewiesenes Geschlecht als das echte, das ungestörte zu diagnostizieren und die Identität der Klienten als falsch....
Das sehe ich anders. Und selbst wenn das der Preis für die Behandlungskostenübernahme sein sollte, so denke ich, dass die Betroffenen eher bereit sind diesen preis zu bezahlen, als mangels eigener finanzieller Möglichkeiten auf die Anpassungen zu verzichten. Nicht jede TS kann ohne HRT und/oder GA-OP ein Leben als Frau führen. Ich freue mich für jede, die das kann, aber ich hätte mich als Frau mit Penis einfach als abartig empfunden. Schön, dass es nicht allen TS so geht.
(09.03.2012, 14:32)Eva schrieb: Im ICD finden sich unter F64 bis F66 eine Sammlung von diskreditierten Verhaltens- und Persönlichkeitsmuster. Wer eine nicht triviale Geschlechtsidentität entwickelt gehört dazu.
Man kann die spezifische Symptomatik von TS im ICD auch ohne diesen normierenden Anspruch einer heteronormativen Geschlechtlichkeit verankern.
Wie und wo? Ich bitte um Beispiele.
(09.03.2012, 14:32)Eva schrieb: P.S.: Um Angie weitere Wiederholungen ersparen zu können: Ich hatte hier bereits geschrieben, dass ich eine völlige Streichung der TS-Symptomatik aus den ICD weder für realistisch noch für sinnvoll finde. Schließlich dient der ICD vor allem zur Leistungsverrechnung im Gesundheitswesen. Und Leistungen für TS werden – egal wie freundlich die Sozialversicherungen zu uns sind – wohl immer anfallen.
Nach § 117 ASVG aber nur solange TS als Krankheit gilt. Dazu gibt es klare Aussagen von KK. Wenn TS keine Krankheit mehr ist, wird nichts mehr bezahlt. Dann gibt es also weder HRT, nochB Therapie oder GA-OP auf Kosten der KK.