Beitrag #4
23.01.2019, 21:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2019, 22:44 von Bonita.)
Es gibt kein "TS-Gesetz" in Österreich, nur "Empfehlungen" für die Behandler (Psychotherapeuten, Endokrinologen, ...) - an welche die sich mehr oder weniger halten.
Wenn Du eine/n Therapeut/in/en findest, die/der Dich begleitet bzw schließlich eine Hormonfreigabe bekommst, dann kannst Du praktisch den von Dir skizzierten Weg gehen, auch ohne PÄ/NÄ bzw GAOP; Als Diagnose-Schlüssel müsste halt trotzdem (noch) Transsexualismus (ICD10: F64.0 bzw alsbald ICD11: 17: HA60: gender incongruence / geschlechtliche Nichtübereinstimmung) über die Krankenkasse laufen, sonst wird das nicht bezahlt; Und die Gesichts-OP/s ist/sind sowieso "Privatsache".
Da wir in einem relativ konservativen Land leben, wirst Du wohl irgendwann entsprechende Konfrontationen haben bzw auf Unverständnis stoßen, so als - zumindest äußerlich - weibliche Person mit männlichem Personenstand / Namen - aber das ist ja auch Deine Sache...
Alles Gute!
Wenn Du eine/n Therapeut/in/en findest, die/der Dich begleitet bzw schließlich eine Hormonfreigabe bekommst, dann kannst Du praktisch den von Dir skizzierten Weg gehen, auch ohne PÄ/NÄ bzw GAOP; Als Diagnose-Schlüssel müsste halt trotzdem (noch) Transsexualismus (ICD10: F64.0 bzw alsbald ICD11: 17: HA60: gender incongruence / geschlechtliche Nichtübereinstimmung) über die Krankenkasse laufen, sonst wird das nicht bezahlt; Und die Gesichts-OP/s ist/sind sowieso "Privatsache".
Da wir in einem relativ konservativen Land leben, wirst Du wohl irgendwann entsprechende Konfrontationen haben bzw auf Unverständnis stoßen, so als - zumindest äußerlich - weibliche Person mit männlichem Personenstand / Namen - aber das ist ja auch Deine Sache...
Alles Gute!
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends