Beitrag #101
16.03.2012, 03:11
(15.03.2012, 20:46)Mike-Tanja schrieb:
Sei's, wie es sei, die ICD ist nicht das "Gesetzbuch der Pathologie", sie vollzieht im Allgemeinen nur nach, zu welchen Schlussfolgerungen die Wissenschaften gekommen sind.
Stimmt, der ICD ist kein Gesetz, aber das ASVG ist ein Gesetz und da § 117 ASVG regelt was von den KK zu bezahlen ist, würde ein gänzlicher Wegfall der Diagnose TS (derzeit F 64.0) wohl bedeuten, dass die KK leistungsfrei bleiben.
Da es aber so aussieht als würde die Diagnose in Zukunft nicht mehr Transsexualität, sondern Geschlechtsdysphorie heißen, besteht Hoffung, dass damit die Kostenübernahmen erhalten bleiben.
Trotzdem macht es nach wie vor Sinn die Forderung nach Sicherstellung der Kostenübernahmen durch Unterschrift zu unterstützen.
(15.03.2012, 21:35)signo schrieb: ICH DACHTE DIE ZEITEN DER "TRANSGENDER-SPALTUNG" SIND VORBEI:
KLASSE 1: TSpreOP/postOP
KLASSE 2: TSnonOP, TV, uvm.
Da kann ich nicht mit!!!
Nicht nur deswegen gibt es nun X-G´s!!!
signo
Nun, vielleicht ist diese Abgrenzung aber wichtiger als bisher angenommen?
Abgrenzung bedeutet ja nicht Ausgrenzung, sondern entsteht weil es eben unterschiedliche Bedürfnisse gibt.
Und wenn Du mit X-G´s nun noch eine zusätzliche Kategorie einführen willst, so soll Dir das unbenommen sein.