als mann und als frau
RE: als mann und als frau
Beitrag #10
Prinzipiell muss ich Jenny Recht geben. Auch ich definiere mich nicht über Kleidung oder Make Up. Auch wenn ich im schmierigen Schlosseranzug unter dem Auto liege und z. B. einen Ölwechsel mache, weiß ich, dass ich eine Frau bin.

Zu denken, dass sich das Geschlecht durch das Anziehen der Kleidung des anderen Geschlechts, oder einen Eintrag in irgendeinem Register ändert, ist eine Illusion. Entweder man ist eine Frau oder man ist ein Mann. Egal welche Kleidung man trägt und egal was in irgendeienr Datenbank vermerkt ist.

Das Problem ist halt, dass an den Datenbankeinträgen des Staates sehr vieles angehängt ist. Und daher wird eine (Trans-)Frau mit einem Einträg "männlich" dort immer wieder falsch zugeordnet. Aus diesem Grund ist die PÄ wichtig.

(25.05.2012, 14:43)Mike-Tanja schrieb:
Tja, wer sich innerlich seiner Rolle/n gewiss ist, der kann vielleicht auch auf die Eintragung des Geschlechts in Registern und Urkunden, den amtlichen Vornamen und die Signalwirkung von Kleidung und Accessoires pfeifen und einfach sie/er selbst sein.

Ja, wer sich innerleich seiner Rolle sicher ist, kann durchaus auch auf Make Up oder extem feminine Kleidung verzichten. Bei der Geschlechtseintragung in Regiostern und Urkunden sieht es schon wieder anders aus.

An diesen Eintragungen hängen der Vorname (NÄG), sowie die amtliche Anrede (ist ja nicht grad lustig, wenn man als Frau in sämtlichen amtlichen Schreiben als "Herr" angeschrieben wird), und noch viele andere Dinge. Daher ist eine PÄ für Transidente Menschen absolut unverzichtbar um ihr wirkliches Leben leben zu können.

(25.05.2012, 14:43)Mike-Tanja schrieb:
Die meisten Menschen brauchen diese Stützen aber halt, um sich sozial integrieren zu können. Weil sie äußere Anerkennung brauchen, weil sie nicht auffallen möchten, weil im Job die Dinge runder laufen, wenn alles zusammenpasst.

Nein sie brauchen die PÄ, da es ihnen von den Behörden ansonsten verwehrt wird ihr eigenes Leben zu leben. Eine Ehe z. B. ist halt rechtlich nun einmal etwas anderes als eine EP.

(25.05.2012, 14:43)Mike-Tanja schrieb:
Man kann sozusagen die Dinge an der Wurzel packen und sagen: "Ich lehne die Gender-Zweiteilung der Gesellschaft ab!" Keine amtlichen Eintragungen mehr, freie Wahl des Vornamens, vielleicht auch die Möglichkeit, so etwas wie "Trans*Mensch" als drittes Geschlecht eintragen zu lassen.

Solche Aussagen wirst Du von primären TS niemals bekommen. Es gibt nun einmal 2 Geschlechter. Und die Geschlechtsidentität sitzt im Gehirn. TS sind Menschen, die eben das Pech hatten mit einem falschen Genital geboren, und deshalb falsch zugeordnet worden zu sein. Aber sie sind kein 3. Geschlecht.

Eine Eintragung "Trans*irgendwas" unter dem begriff Geschlecht wäre in meinen Augen eine massive und bösartige Diskriminierung von Menschen, die ohnehin schon genügend Probleme damit haben, nicht so zu sein, wie sie sich tief in ihrem Innersten empfinden.

Daher ein klares und eindeutiges Nein zu einem 3. Geschlecht.

(25.05.2012, 14:43)Mike-Tanja schrieb:
Jetzt könnte ich hundert Bedenken aufzählen, warum das in der Praxis derzeit (noch) nicht geht, oder welche, vielleicht unerwünschten, Konsequenzen es haben könnte.

Ich hoffe, dass es das nie geben wird. Denn wie schon angemerkt, wäre das eine neuerliche schwere Diskriminierung. Der "Judenstern" für Trans* sozusagen.

(25.05.2012, 14:43)Mike-Tanja schrieb:
Derzeit richtet "die Gesellschaft" sozusagen an alle TG die Forderung: "Wenn Du dein Geschlecht offiziell ändern willst, dann beweise es!" Man kann den ganzen bürokratisch-medizinischen Feuerzauber, Psychotherapie, körperliche Angleichung, Gutachten, auch als eine Feuerprobe sehen. Wer sie besteht, ist offenbar weder Schelm noch Schwindler sondern wirklich Trans*Mensch.

Wenn jemand den Geschelchtseintrag ändern will, so doch wohl nur deshalb, weil er falsch ist. Und dies ist eben nachzuweisen. Man bekommt ja auch keinen Behindertenausweis ohne Nachweis eines Anspruchs.

Geschlecht ist nicht frei disponierbar, daher halte ich es für richtig, das der Anspruch auf Änderung des Eintrags im Geburtenbuch nachgewiesen sein muss. Was allerdings nicht sein darf, ist eine behördliche Forderung nach medizinischen oder operativen Maßnahmen.
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