(01.01.2014, 14:42)Yuna schrieb: ....
Das Resultat davon kann ich dann bei der gesetzlichen KK vorlegen und vielleicht werden dann auch wieder AUslands OPs genehmigt. Ich bin nämlich überzeugt davon, dass die OPs im Ausland billiger und besser sind.....
Die Idee ist prinzipiell nicht schlecht wurde auch schon mehrfach versucht.
Gibt mehrere Probleme bei dem Ansatz die du vlt vorab gleich einberechnen kannst und dich evtl mit Argumenten wappnen kannst:
Kurz den Ablauf:
Antrag -> Ablehnung -> Einspruch und Bescheid verlangen -> Bescheidaustellung (Gesamtdauer maximal 4 Wochen + Postwegzeit und Zeit die du brauchst. Ablehnung und Bescheidausstellung hat die Kasse je 2 Wochen zeit)
-> Einspruch und Klagserhebung -> Neue zuständigkeit seit 1.1.2014 Landesverwaltungsgerichtshöfe
1) "Besser" ist laut österreichischem Kassengesetz leider irrelevant solange ein Arzt bzw ein KH es machen kann der einen Vertrag hat. (Achtung Privatärzte sind hierbei irrelevant)
2) "Billiger" ist speziell wenns um Krankenkasse und Krankenhaus geht irrelevant für die Krankenkasse da sie nicht Spitalserhalter ist und für solche OPs nur den Materialeinsatz und pro Tag/Nacht Aufenthalt bezahlt.
3) In der Vergangenheit wurden bei solchen Leistungsklagen, von der KK, dann Schriftsätze von Dr Angel bei Gericht eingereicht die besagten er kann eine Geschlechtsanpassende Operation durchführen an einem österreichischen Vertragsspital.
Hier wird es dann schwierig weil einerseits viele davor zurückschreckten Dr Angels Kompetenz direkt anzugreifen bzw das auch schwer ist nach hunderten OPs die er gemacht hat.
Mit anderen OP Techniken zu argumentieren wurde meines Wissens mehrmals probiert ging leider aber nicht durch weil was der Patient als "beste" empfindet muss nicht unbedingt mit "beste" allgemein einhergehen noch gibt es im KK Gesetz keinen Auftrag hierfür auf den man sich berufen könnte.
4) Wenn eine Behandlung in Österreich nicht angeboten wird oder als nicht ausreichend deklariert wird von Gerichtswegen wird zuerst der EU Vorrang gegeben und erst wenn innerhalb der EU keine Behandlung möglich ist wird in Übersee freigegeben. (Hier gibt es vertragliche Abmachungen zwischen den EU Ländern)
Viel Erfolg bei deinem Vorhaben.
mfg
p.s.: Dauer eines solchen Verfahrens kann derzeit nicht realistisch abgeschätzt werden da die neuen VWGHs erst die Arbeit aufnehmen und die noch ausstehenden Verfahren "umgehängt" bekamen. Schätzungsweise 1-3 Jahre muss man wohl einplanen.