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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
(26.08.2018, 08:59)Bonita schrieb: [hier gekürzt]
Ob dann aber auch ein viertes oder fünftes Geschlecht oder auch "zig-te" Geschlechter - aufgrund einer bestimmten Identität Sinn machen wage ich anzuzweifeln; Dann könnte jeder Staat ja tatsächlich gleich alle Geschlechter "abschaffen", es also kein "weiblich, männlich, inter, etc pp" gäbe - das wäre sicherlich eine "Einsparung" auf mehreren Ebenen; Könnte bei bestimmten verwaltungstechnischen Abläufen auch auf ein Mehr hinauslaufen, womöglich hielte es sich die Waage;
Geschlecht (weiblich, männlich, inter, etc pp) und Identität (Frau, Mann, ... ?) wären dann tatsächlich eine rein private Sache...
[hier auch gekürzt]
Ein Gedanke, der mir persönlich sehr sympathisch ist.
Doch wird sich (derzeit) keine Mehrheit dafür finden. Denn am staatlich bestimmten Geschlecht hängt auch die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts. Überspitzt gesagt, ohne "weiblich" im Pass gibt es auch keine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bei der Stellenbesetzung, bei einer Beförderung, beim Gehalt etc. Weil es dann, außerhalb der Privatsphäre, die den Staat nichts angeht, eben nur noch Menschen und keine Frauen und Männer mehr gäbe. Mit Zusatzschubladen wie "inter" und "trans" kommt das (Anti-) Diskriminierungs-Ringelspiel noch mehr in Schwung, denn je mehr Kategorien, desto mehr Möglichkeiten zur Diskriminierung, ohne "m" und "w" auf der Geburtsurkunde würde es womöglich langsamer werden. Oder die entsprechenden Behörden müssten dann vielleicht im Einzelfall eine Tatsachenfeststellung zur Einordnung in eine Kategorie treffen, die gerade erst aus der Rechtsordnung entfernt worden wäre (für mich eher eine Horrorvorstellung).
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
(29.08.2018, 20:14)Mike-Tanja schrieb: Denn am staatlich bestimmten Geschlecht hängt auch die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts.
Also Diskriminierung als raison d'être von Geschlecht -?
Oder fehlen hier ein paar Zwischenschritte? Also etwa: auch ohne juristische Geschlechter fände Diskriminierung aufgrund welcher Geschlechtszuschreibungen auch immer statt.
Nun gut, es gäbe aber mögliche Parallelen wie daß man wegen verschiedener Dinge diskriminiert werden könnte, die mitnichten aktenkundig sein müssen.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Inzwischen hat sich in dieser Sache Folgendes getan (Quelle: Newsletter des Rechtskomitee Lambda):
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG OÖ) hat im Juli festgestellt, dass die Personenstandsbehörde den Antragsteller als "inter" ins zentrale Personenstandsregister eintragen muss: Erkenntnis vom 3. Juli 2018, LVwG-750369/46/MZ. Die ordentliche Revision an den (obersten) Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist ausdrücklich zugelassen worden, da zur Frage der Eintragung intersexueller Menschen bisher, außer der Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), jede Rechtsprechung fehlt.
Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hat dieses "Hölzel" natürlich aufgenommen und Amtsrevision eingebracht. Ist eine zwiespältige Sache. Einerseits wird eine höchstgerichtliche Entscheidung, die ich optimistisch als gegen das BMI ausfallend voraussage, endgültige Klarheit schaffen. Andererseits werden die Personenstandsbehörden bis dahin entsprechende Anträge, trotz der VfGH-Entscheidung und trotz Fehlens einer ausdrücklichen Weisung aus dem BMI, wohl eher verzögern, z.B. durch umfassende Ermittlungen, Beweisaufnahmen zum Nachweis der Intersexualität, u.a.m.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
06.10.2018, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2018, 13:06 von Falling Snow.)
zumindest wurde mit "inter" die bezeichnung gewählt, die eh schon seit jahr und tag verwendet wird und nicht so unsäglich erniedrigende dinge wie aktuell "anderes" in D, die darauf abzielen, den hoheitsanspruch der geschlechtlichen binarität zu wahren/festigen.
(nebenbei: in dem urteil wurden auch alternative benennungen erwähnt, die dann aber ähnlich daneben sind wie das in D. bleibt zu hoffen, das es bei inter bleibt. der rest sind keine gleichwertigen und für sich selbst stehenden geschlechtsbezeichnungen.)
und was die steine betrifft, die in den weg geworfen werden könnten... jede noch so kleine hürde, welche nicht auch für die anderen beiden geschlechter definiert ist, stellt eine ungleichbehandlung dar und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das verfassungsrechtlich tragbar ist.
was keine garantie dafür ist, das der gesetzgeber es nicht zumindest versucht, geschlechtlich diskriminierende, biologistische regelungen/definitionen einzuführen.
zumal es dem punkt "selbstbestimmt" widerspricht, welcher in einem vorherigen verfassungsrechtlichem urteil zum thema erwähnt wurde, wenn ich mich recht erinnere. (*etwas aus dem fenster lehn)
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Wenn Menschen mit eindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen, sind sie klar weiblich oder männlich. Wenn Menschen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen, sind sie intergeschlechtlich. Gedeutet wird selbstverständlich von Experten. Wer sich anders äußerst, hat halt eine Geschlechtsidentitätsstörung. Das ist wahre Gleichberechtigung! Zumindest in den Augen von Menschenfeinden.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
07.10.2018, 00:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2018, 01:01 von Falling Snow.)
wie sollte ein jeweiliges geschlecht deiner meinung nach definiert werden unter berücksichtigung der tatsache, das damit die gesamte menschheit inkludiert sein muß?
(ich hoffe inständig, das der thread dadurch nicht alllzu arg off topic wird)
falls jetzt der an der frage vorbeigehende punkt "selbstbestimmt" kommt...
das geschlechtliche bild ergibt sich, wenn denn der körperliche aspekt außer acht gelassen wird... ausschließlich aus sozial/kulturellen gegebenheiten. heißt, die menschen würden nicht mehr eingeteilt aufgrund von biologismen, sondern aufgrund von kulturellen kontexten.
selbstbestimmt heißt, geschlechtliche definitionen in die tonne zu kloppen und an dem ast zu sägen, wodrauf der begriff "geschlecht" sitzt, der die gesamte menschheit umfaßt.
nicht, das ich damit ein problem hätte, ganz im gegenteil. ist halt nur fraglich, ob das auch der fall wäre, wenn ich mich als frau/weiblich/whatever bezeichnen würde.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
(07.10.2018, 00:46)Falling Snow schrieb: das geschlechtliche bild ergibt sich, wenn denn der körperliche aspekt außer acht gelassen wird... ausschließlich aus sozial/kulturellen gegebenheiten. heißt, die menschen würden nicht mehr eingeteilt aufgrund von biologismen, sondern aufgrund von kulturellen kontexten.
Biolog ismus ist auch nur ein kultureller Kontext.
Sollte eigentlich aus IS Perspektive sehr on-topic sein
Und gäbe es nichts zu interpretieren, müßten sich die ganzen "Experten" ja andere Arbeitsgebiete suchen
Zitat:ist halt nur fraglich, ob das auch der fall wäre, wenn ich mich als frau/weiblich/whatever bezeichnen würde.
Warum nicht?
Wer nimmt schon gerne so vieles unhinterfragt hin?
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
07.10.2018, 12:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2018, 12:13 von Falling Snow.)
asche auf mein haupt. nur, weil biologismus kulturübergreifend ist, heißt das natürlich nicht automatisch, das er selbst nicht mehr kulturell begründet ist.
und warum ich als m/w/whatever keinen wert auf selbstbestimmung legen würde ohne jegliche berücksichtigung von geschlechtlichen definitionen, die auch von fremden/dritten als solche erkannt/akzeptiert werden?
damit würden die jeweiligen geschlechtsbegriffe eben definitionslos und was man nicht definieren kann, ist beliebig austausch/ersetzbar bzw. einfach nur... ohne aussagekraft, naja, bis auf die, das es eben nichts aussagt.
sprich: auch geschlechtsbegriffe müssen definiert werden können, ansonsten sind sie substanzlos. und ich hab keine idee, wie das für 7 milliarden menschen formuliert werden könnte, wenn denn der körperliche aspekt beiseite gelassen wird. aber gut, das ist ja auch nicht meine aufgabe...
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
(10.10.2018, 20:04)SingingComet schrieb: http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaf...32264.html schrieb:Wenn man einmal verstanden hat, wie unwissenschaftlich bis brutal die Einteilung von Menschen in "männlich" und "weiblich" ist, kann man es nicht für etwas anderes als eine höllische Anmaßung halten, dass der Staat Leute in diese Kategorien zwingt. Das wird nicht wesentlich besser, wenn es eine dritte Option gibt, die ärztlich bescheinigt werden muss.
So ist es nicht nur in D, so wirds wohl leider (vorerst) auch in Ö - also eher kein "inter" für zB snow...
https://tvthek.orf.at/profile/konkret/13...l/14377746 schrieb:konkret
Mi, 10.10.2018
Drittes Geschlecht: Intersexuell
| 06:55 Min.
Bis vor kurzem konnte man im österreichischen Personenstandsregister nur „männlich“ oder „weiblich“ eintragen lassen. Seit wenigen Wochen soll nun aber auch ein drittes Geschlecht als Eintrag möglich sein.
https://www.youtube.com/watch?v=6FJtQ5EaKEY
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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