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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
Lieber Newt,
herzlichen Gückwunsch!
(14.11.2015, 20:39)Mike-Tanja schrieb: ... Aber keines der zeichnenden Universitätsorgane könnte sich an eine Tanja N. [vormals Mike N.] erinnern, in den Akten der Universität würde sie nicht aufscheinen.
Aber auch ältere (behördliche) Akten können einen zusätzlichen Eintrag/Vermerk erhalten - ähnlich/gleich wie im Geburtenbuch am Standesamt -, und betroffene Universitätsorgane könnten eine Benachrichtigung über diesen Eintrag/Vermerk erhalten, das wäre doch alles kein Problem?! Denn wie Du richtig meintest, bleibt der Mensch - mit seiner Leistung - hinter der Person derselbe...
(14.11.2015, 20:39)Mike-Tanja schrieb: ... Ausgenommen sind die durch § 62 Abs. 4 AVG gedeckten kleinen Berichtigungen.
Und auch (div) Gesetze lassen sich (relativ rasch) abändern, oder? Also, wo liegt das Problem? - Natürlich beim Gesetzgeber! Da wir durch Eva auch einen Einblick Deutschlands haben, wo es rigorose Änderungen, also durchgehend gibt, sträubt sich hier bei uns wer nochmals schnell dagegen?
(14.11.2015, 20:39)Mike-Tanja schrieb: ... Was weiters sicher möglich wäre: gestützt auf § 27 Abs. 1 Z 2 Datenschutzgesetz - DSG 2000 eine Berichtigung der Daten (Name und Geschlecht) in der Studierendenevidenz (enthält auch verliehene akademische Grade), Datenanwendung (DAN) 0065528/005 der Universtität Wien, verlangen (für andere Unis in DVR-Online nachschauen). Das wäre dann schon einmal eine optimale Grundlage für folgende Verlangen nach Neuaustellung von Bestätigungen, Zeugnissen und eventuell sogar Diplomen...
Äh, wieso darf aber so ein Evidenz-Register abgeändert werden - die Grundlage für diese Einträge wäre ja nach Deinem vorherigem Dagegenhalten genauso nicht rechtens, denn die/der Studierende hat schließlich damals unter dem vorherigem Namen und Geschlecht studiert?!
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
(17.12.2015, 10:25)Bonita schrieb: Lieber Newt,
herzlichen Gückwunsch!
[hier gekürzt]
Da möchte ich mich gleich anschließen!
(17.12.2015, 10:25)Bonita schrieb: Äh, wieso darf aber so ein Evidenz-Register abgeändert werden - die Grundlage für diese Einträge wäre ja nach Deinem vorherigem Dagegenhalten genauso nicht rechtens, denn die/der Studierende hat schließlich damals unter dem vorherigem Namen und Geschlecht studiert?!
Einerseits, weil das DSG 2000 eben ein ausdrückliches Recht auf Richtigstellung vorsieht.
Es geht, so weit sind wir uns alle einig, um die Frage des Unterschieds zwischen Wissensakten (Richtigstellung unproblematisch) und Willensakten (Änderung u.U. etwas komplizierter oder gar nicht möglich).
Ein (Arbeits-) Zeugnis ist eine Wissenserklärung: Herr oder Frau A. - wurscht unter welchem Namen das damals war, Identität der Person geprüft und für richtig befunden - hat diese Schule besucht/hier gearbeitet und dabei Folgendes geleistet: [Beschreibung, Benotung, Beurteilung]. Ähnliches gilt für die Eintragung in Registern, Evidenzen u.dgl. (die regelmäßig die Grundlage für Wissensurkunden wie Auszüge, Studienbestätigungen, etc. bilden).
Das Diplom ist eine Willenserklärung, Untergruppe: (staatlicher, behördlicher) Rechtsgestaltungsakt. Durch das Diplom erhält Herr/Frau den akademischen Grad und die damit verbundenen Rechte. Auf der staatlichen Uni ist das ausdrücklich ein Bescheid gemäß AVG und daher rechtskraftfähig, das heißt, der Inhalt darf nicht mehr oder nur unter speziellen rechtlichen Bedingungen (u.a. Korrektur von Rechtschreibfehlern, Änderung durch eine andere Behörde im Rechtsmittelverfahren) abgeändert werden.
Nur bei einem solchen Akt (bzw. der darüber ausgestellten Urkunde) sehe ich ein gröberes Problem. Ein ähnliches Problem hätte eine Transfrau z.B. auch, wenn sie ein unter ihrem männlichen Namen erwirktes Urteil (z.B. auf Zahlung einer Geldsumme als Schadenersatz) vollstrecken lassen wollte. Sie könnte m.E. vom Titelgericht (das das Urteil gefällt hat) nicht einfach eine korrigierte Urteilsausfertigung verlangen sondern müsste dem Exekutionsgericht erst beweisen, dass sie wegen Personenidentität berechtigt (aktiv legitimiert) ist, als betreibende Gläubigerin z.B. einen Antrag auf Gehaltspfändung zu stellen. Auch da wird sie nicht darum herumkommen, dem Gericht ihre Vorgeschichte offenzulegen.
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
Ok, das hab ich bisher schon verstanden, Tanja, nur...
In dieses Studien-Evidenz-Register - im übertragenen Sinne doch auch nur ein (behördlicher) Akt - wird der (Bach.,) Mag., Dr. doch nur dann eingetragen, wenn es den entsprechenden "behördlichen" Bescheid, also das Zeugnis bzw Diplom gibt?!
Wenn nun der Eintrag im Register mit Namen (bei Heirat (AVG) noch verständlich) und Personenstand (!) geändert wird, dann stimmt das doch auch nicht mehr mit dem Grund des Eintrages überein. Dieser war von der Verleihung dieses Bescheides abhängig - der aber wurde wohl nicht geändert bzw neu ausgestellt. Dieser behördliche Eintrag stimmt also nicht mehr mit der darauf bezogenen "Urkunde" über ein - auch eine "Fälschung" (in diesem Evidenz-Akt)?!
Das mit einem Schadenersatz wird idR auch nicht so häufig vorkommen, wie es eine Trans-Person bei Job-Wechsel/Bewerbung mit ihren "alten" Dokumenten/Urkunden schwer hat - und ein einmaliges "Zwangs-Outing" vor Gericht ist für die meisten wohl erträglicher als sich bei jedem neuen potentiellen AG outen zu müssen...
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
(17.12.2015, 13:28)Bonita schrieb: Ok, das hab ich bisher schon verstanden, Tanja, nur...
In dieses Studien-Evidenz-Register - im übertragenen Sinne doch auch nur ein (behördlicher) Akt - wird der (Bach.,) Mag., Dr. doch nur dann eingetragen, wenn es den entsprechenden "behördlichen" Bescheid, also das Zeugnis bzw Diplom gibt?![hier gekürzt]
Ja, aber in der Studierendenevidenz wird eben "evident" gehalten, wie der/die Studierende heißt, wie lange er/sie studiert hat, welche Abschlüsse gemacht worden sind, u.a.m. Diese Datenanwendung ist nicht konstitutiv für den Studienerfolg und damit erworbene Rechte, sie dokumentiert nur verschiedene Tatsachen, spätere Änderungen ein- bzw. jedenfalls nicht ausgeschlossen.
Zumindest ist das meine Auffassung. Ich kenne keinen Fall aus der Praxis. Das heißt, so eine Richtigstellung hat entweder noch nie ein Transmensch verlangt, oder es wird stets problemlos und schnell berichtigt.
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
hi leute,
danke fürs mitfreuen...
ganz verstehe ich die diskussion zwar nicht in jedem detail, aber ich habe vergessen zu erwähnen was mit dem alten zeugnis war.
das wurde eingezogen und liegt im akt der an der uni zu mir gehört.
an sich wollte ich eine kopie haben mit stempel, aber der leiter des studienreferats meinte, das wäre unsinn
probiblem also bleibt über dass...meine abschlußarbeit (schriftliche) mit altem namen existiert
am zeugnis steht der titel, so weit klar dass es sich um meine arbeit handelt.
würde sie jemand verlangen, stünde dann eben im text der alte name
aber den käse habe ich insofern sowieso beieinander weil ich im lebenslauf jeden wettbewerb den ich gewonnen hab erwähnen muss, und jeder veranstalter kennt mich mit dem neuen namen nicht.
soher bei jeder rückfrage ob die angabe stimmt, die frage sowieso aufgeworfen wird, was da los ist.
leider ist es so dass musiker in lebensläufen oftmals lügen wo sie was gewonnen haben, daher kann es rückfragen dieser art geben
bzw ähnlich bei jedem namhaften prof bei dem ich war und der im lebenslauf steht, könnte gefragt werden, ja wie war der student so
da wär die antwort dann: huä, wer?
bzw die ganzen empfehlungsschreiben gibts auf den neuen namen jetzt auch nicht, ich muss mir überlegen ob ich informiere und um neue ersuche.
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
27.03.2017, 13:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2017, 18:05 von Mike-Tanja.)
Wieder einmal das Thema Zeugnisse, Spezialfall: Universitätsdiplome, Sponsionsurkunden & Co.
Derzeit scheint es ausjudiziert zu sein, dass es nach einer Namensänderung kein Recht auf Ausstellung eines auf den neuen Namen lautenden Diploms durch die Universität gibt.
Der derzeitige Präzedenzfall (Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Erkenntnis vom 26.06.2014, 2012/10/0119) behandelt den Fall eines (Cis-) Mannes, der nach einer behördlich bewilligten Änderung seines Familiennamens bei der Karl-Franzens-Universität Graz die Neuausstellung einer Sponsionsurkunde beantragt hatte. Gemäß VwGH ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Z 10 NÄG und den Universitäts- und Studiengesetzen kein Recht auf Neuausstellung solcher Urkunden.
Gut, das betrifft keinen Transmenschen, der Mann ist aber jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen und macht eine Verletzung in Art 8 (Recht auf Privat- und Familienleben) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geltend (Fußnote: der Verfassungsgerichtshof hatte noch vor dem VwGH die Behandlung der Beschwerde abgelehnt; die EMRK ist in Österreich unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht). Diese Sache ist seit 2015 anhängig (P.R. gegen Österreich, Application no. 200/15). Sollte diese Beschwerde erfolgreich sein, dann wäre das auch für die Rechtsposition von Transmenschen in der Zeugnis- und Urkundenfrage entscheidend, denn deren Lage nach einer Änderung des Geschlechtseintrags in Personenstandsregistern ist deutlich prekärer als die eines Menschen, der "nur" seinen Namen wegen unzumutbarer Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in seinen sozialen Beziehungen hat ändern lassen.
Warten wir's ab!
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
27.03.2017, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2017, 14:12 von Bonita.)
(17.12.2015, 13:49)Mike-Tanja schrieb: ... damit erworbene Rechte...
Ich verstehs trotz allem nicht - dieses Recht hat sich eine Person erarbeitet, um darauf gründend arbeiten zu können - wenn sich die Formalien dieser Person ändern, müsste somit auch eine urkundliche Neuausstellung über dieses Recht möglich sein; Das es "nur" bei Namensänderungen leichter wiegt, säh ich fast ein, aber bei Personenstandsänderung, konkret der des Geschlechts, ist zu schwerwiegend für diese Person...
Dass die Arbeit an der Uni nicht neu/um/geschrieben werden kann, leuchtet auch ein, aber es könnte jedenfalls ein Vermerk der Uni zu der betreffenden Diplom/Master/Arbeit bzw Dissertation gemacht werden, der auf die Personenstands- bzw Namens-Änderung hinweist;
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
(27.03.2017, 13:43)Bonita schrieb: (17.12.2015, 13:49)Mike-Tanja schrieb: ... damit erworbene Rechte...
Ich verstehs trotz allem nicht - dieses Recht hat sich eine Person erarbeitet, um darauf gründend arbeiten zu können - wenn sich die Formalien dieser Person ändern, müsste somit auch eine urkundliche Neuausstellung über dieses Recht möglich sein; [hier gekürzt]
Ich will mich jetzt nicht wiederholen....
Aber der EGMR wirft Österreich in der Frage 1, zu der er gerne eine Stellungnahme hätte, meiner Meinung nach ein Hölzel, wie es gehen könnte (leicht korrigiert):
Zitat:In particular, where there proceedings available to the applicant in which he could have received a document under his new name showing that he has received an academic degree from the Karl-Franzens University of Graz?
In anderen Worten: Könnte die Uni nicht einfache irgendeine Bestätigung ("Wissensurkunde") mit dem neuen Namen ausstellen, wonach der Antragsteller ein Studium abgeschlossen hat und berechtigt ist, einen akademischen Grad zu führen? Muss ja vielleicht ned unbedingt "Sponsionsurkunde" drüberstehen, ned wahr? So ähnlich, wie ich das ja schon in diesem Beitrag (Punkt 4.) skizziert habe.
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
Zitat:In anderen Worten: Könnte die Uni nicht einfache irgendeine Bestätigung ("Wissensurkunde") mit dem neuen Namen ausstellen, wonach der Antragsteller ein Studium abgeschlossen hat und berechtigt ist, einen akademischen Grad zu führen? Muss ja vielleicht ned unbedingt "Sponsionsurkunde" drüberstehen, ned wahr? So ähnlich, wie ich das ja schon in diesem Beitrag (Punkt 4.) skizziert habe.
Das wär eine schöne österreichische Lösung. Formal passt alles, trotzdem weiß man als Arbeitgeber gleich, was man von Leuten zu halten hat, die mit sowas daherkommen. Man könnte auch noch wahlweise "Familien-" oder "Nachname" über den Namen schreiben, je nachdem ob die Person hetero oder homo ist.
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RE: Zeugnisse nach Personenstandsänderung
Heyho
Weiß jemand ob es jetzt schon ein Gesetz gibt für die Änderung eines Zeugnisses nach PÄ/NÄ?
Wenn ja wäre toll den § zu erfahren.
Danke
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