Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #19
(29.03.2013, 01:18)Eva_Tg schrieb: Wahrscheinlich ist es nicht relevant, aber der deutsche Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und einen Unwirksamkeits-Paragraphen ins TSG geschrieben.
Hier mal der Auszug:
Zitat:§ 7 Unwirksamkeit. (1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, wird unwirksam, wenn

nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung ein Kind des Antragstellers geboren wird, mit dem Tag der Geburt des Kindes, oder

bei einem nach Ablauf von dreihundert Tage nach der Rechtskraft der Entscheidung geborenen Kind die Abstammung von dem Antragsteller anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, mit dem Tag, an dem die Anerkennung wirksam oder die Feststellung rechtskräftig wird...

Tja, der Abschnitt bereitet mir ernsthafte Sorgen. Aber gut, das nur mein persönliches Problem, wenn der Gesetzgeber meint ich darf keine Kinder kriegen.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist, daß österreichischen Behörden in so einem ungewöhnlichen Fall unter Umständen auch so argumentieren könnten. Das Argument "Eine Frau kann nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden" ist schließlich nicht ganz einfach von der Hand zu weisen.

Aber ich hoffe mal das es in Österreich besser Lösungen dafür gibt, als in Deutschland.

Tja, das TSG stammt aus dem Jahr 1981. Es existiert aber ein Urteil des EGMR aus dem Jahr 2002 (Christine Goodwin vs. UK) aus dem hervorgeht, dass eine eingetrene Änderung des Geschlechts, und die ist, wenn man dieses Urteil liest, mit erfolgter GA-OP in jedem Fall eingetreten, auch anerkannt werden muss, wenn ein Staat GA-OP gestattet, und sogar noch bezahlt.

Es ist im Fall wo eben ein Kind erst nach erfolgter GA-OP, eben durch künstliche Befruchtung mit tiefgefrorenem Samen der Transfrau, gezeugtwird, nicht mehr möglich die PÄ und oder VÄ rückgängig zu machen. Denn das wäre ein klarer Verstoß gegen Art 8 EMRK, die zumindest in Österreich im Verfassungsrang steht.

Ich denke, dass das deutsche GG die EMRK ebenso rechtlich hoch stellt, wie das in Österreich der Fall ist.

Ein Versuch irgendeienr Behörde in so einem FAll sich auf das TSG zu berufen und die VÄ,bzw. PÄ rückgängig zu machen, würde im Klagsfall wohl nur zu einer weiteren Aufhebung eines Teils des TSG durch das BVerfG in Karlstruhe führen.

Ein Anzeichen dafür, dass diese Bestimmung auf sehr töneren Füßen steht, bildet ja schon das Urteil des BVerfG, mit dem diese Bestimmung für den Fall des eingehens einer Ehe aufgehoben worden ist.
Zitat



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RE: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - von Cappuccetto - 16.10.2013, 17:18
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - von Yuna - 28.03.2013, 13:48
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