Zeugnisse nach Personenstandsänderung
RE: zeugnisse
Beitrag #41
liebe Elisabeth,


egal was ich als argument eingebracht habe, inklusive links infos etc, es gilt für den leiter des studienreferates nur und ausschließlich das wort von Dr Dr Gerhold, dass es urkundenfälschung wäre und für alle universitäten in Ö verboten ist.

im radl...

er meinte, hätte er andere informationen als diese, würde er liebend gern sofort mein zeugnis ausstellen
er weiß dass schulzeugnisse ausgestellt werden müssen
kennt nun alle links
auch ich habe auf meine geburtsurkunde welche keine urkundenfälschung sondern ein rechtsgültiges dokument ist, vorgelegt
aber es gilt das wort von Dr Dr Gerhold, der laut leiter des studienreferates aufgrund seiner position "der schmied" ist.


danke und liebe grüße, newt
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #42
(27.10.2015, 20:10)Mia schrieb: Für den Uniabschluss bist Du nach wie vor auf den guten Willen des Rektors angewiesen.
Das hat mir gerade die Fr. Angelika Frasl geschrieben, bin mit ihr auf Facebook in Kontakt.



da ist dann aber die frage, bekomme ich einen ablehnbescheid mit dieser begründung dass es urkundenfälschung ist, gehe ich damit vor gericht wo sich klären lässt dass es zwar keine wäre, aber wie wohlgesonnen tritt dann der fall dass der rektor seinen guten willen ausfährt in kraft, nach einem rechtsstreit mit der uni?

was der rektor aktuell vom ganzen weiß -keine ahnung, bislang nur kontakt zum leiter des studienreferates gehabt
ist seine reaktion mit dem rektor allerdings abgesprochen, ist es nicht egal wie es begründet ist, der gute wille fehlt dann ja offenbar.

und wer kann nach einem rechtsstreit oder im zuge, auf den guten willen der gegnerischen partei zählen?

theoretisch könnts ja auch heißen nein, wir werden nicht weil in Ö keine bananen wachsen
da könnte man zwar ausprozessieren dass es in keinem zusammenhang steht
aber nein wir wollen nicht, würde übrig bleiben...
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #43
jedenfalls wenn ich diesen bachelorabschluß nicht verwenden kann, hab ich lediglich nachweis für pflichtschule
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #44
laut leiter des studienreferates untersteht die uni dem bundesministerium für wissenschaft, forschung und wirtschaft

auch wenn sie daneben wohl privatuni der stadt wien ist

daher gelten die regelungen bezüglich rechtsanspruch der frau Heinisch-Hosek und der SPÖ nicht
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #45
(29.10.2015, 01:06)newt schrieb: [...]

egal was ich als argument eingebracht habe, inklusive links infos etc, es gilt für den leiter des studienreferates nur und ausschließlich das wort von Dr Dr Gerhold, dass es urkundenfälschung wäre und für alle universitäten in Ö verboten ist.
[...]
er meinte, hätte er andere informationen als diese, würde er liebend gern sofort mein zeugnis ausstellen
er weiß dass schulzeugnisse ausgestellt werden müssen
kennt nun alle links
auch ich habe auf meine geburtsurkunde welche keine urkundenfälschung sondern ein rechtsgültiges dokument ist, vorgelegt
aber es gilt das wort von Dr Dr Gerhold, der laut leiter des studienreferates aufgrund seiner position "der schmied" ist.

[...]

Dazu fällt mir - polemisch gesagt - nur ein Wort ein: Koffer. Oder anders gesagt: *kopf->tisch*.

Sachlich: Der Leiter irrt sich. Gerhold hat dazu nichts zu vermelden, außer eine (nämlich: seine) Privatmeinung abzusondern.

Blöde Geschichte daran allerdings: Dadurch, dass Gerhold Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist, könnte er im gegebenen Fall einer von dir eingebrachten Bescheidbeschwerde (dazu an anderer Stelle) im Instanzenzug zuständig werden. Dann müsste er in seinem Erkenntnis (= die Art der Erledigung des Verfahrens vor dem BVwG) aber sehr gut abgesichert begründen - unter Zitierung der von ihm herangezogenen §§ etc. pp. - warum er vermeint, es würde sich bei positiver Erledigung um Dokumenten-/Urkundenfälschung handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein derartiges BVwG-Erkenntnis vom VwGH nicht kassiert werden würde.

Allerdings würde sich diesbezüglich überhaupt schon die Vorfrage erheben ob dies nicht einen Grund für einen Befangenheitsantrag zur Richterablehnung ergibt (falls dies vor den Verwaltungsgerichten vorgesehen ist) - immerhin hat sich BVwG-Richter Gerhold ja bereits im Vorfeld mit seiner Meinungsäußerung einschlägig aus dem Fenster gelehnt.

Mein nunmehrige Rat - ich wiederhole mich - nun bei der WASt vorstellig zu werden und um Hilfe zu bitten, Wolfgang Wilhelm und sein Team sind genau dafür da.

Erst wenn das nichts bringt ist immer noch Zeit ein formales Antragsverfahren und im Fall eines ablehnenden Bescheids eines Beschwerdeverfahrens in Gang zu setzen.
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #46
(27.10.2015, 20:46)newt schrieb: ... bachelor-abschlusszeugnisses von der konservatorium wien privatuniversität ...
(29.10.2015, 01:24)newt schrieb: ... wenn ich diesen bachelorabschluß nicht verwenden kann, hab ich lediglich nachweis für pflichtschule

Ein (zukünftiges) Argument könnte dennoch sein, dass ein Bachelor mit einem Diplomabschluss an einer Fachhochschule vergleichbar ist - https://de.wikipedia.org/wiki/Bachelor#V....C3.BCssen

Und ein Duplikat eines Zeugnisses ist keine Neuausstellung einer Urkunde, es ist eben ein anderes Dokument als das ursprüngliche Original; Ich würde nun mit diesen "mündlichen" Ablehn-Infos des Studienleiters - wie Elisabeth auch schon vorschlug - zur WASt gehen;

(29.10.2015, 02:21)newt schrieb: laut leiter des studienreferates untersteht die uni dem bundesministerium für wissenschaft, forschung und wirtschaft

auch wenn sie daneben wohl privatuni der stadt wien ist

daher gelten die regelungen bezüglich rechtsanspruch der frau Heinisch-Hosek und der SPÖ nicht

Der Instanzenzug müsste aber auch noch endgültig geklärt werden - ich kann mir noch immer nicht vorstellen, dass eine "Fakultät für Musik und darstellende Kunst" http://www.konservatorium-wien.ac.at/ dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft untersteht - hat dieser Studienreferatsleiter tatsächlich recht oder schiebt er das vor weil er das so haben möchte?!

Ist es nun eine Schule der Stadt Wien oder eine Schule des Bundes?

Auf der Seite des BMWFW ist sie jedenfalls NICHT aufgeführt: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wi...rsitaeten/

Und das Bundesverwaltungsgericht (DrDr Gerhold) ist ebenso nur für Schulen des Bundes zuständig:
https://www.bvwg.gv.at/fachbereiche/schulrecht.html schrieb:Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Bescheide der Schulbehörden des Bundes. Das sind die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien.
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #47
(29.10.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb:
(29.10.2015, 01:06)newt schrieb: [...]

egal was ich als argument eingebracht habe, inklusive links infos etc, es gilt für den leiter des studienreferates nur und ausschließlich das wort von Dr Dr Gerhold, dass es urkundenfälschung wäre und für alle universitäten in Ö verboten ist.
[...]
er meinte, hätte er andere informationen als diese, würde er liebend gern sofort mein zeugnis ausstellen
er weiß dass schulzeugnisse ausgestellt werden müssen
kennt nun alle links
auch ich habe auf meine geburtsurkunde welche keine urkundenfälschung sondern ein rechtsgültiges dokument ist, vorgelegt
aber es gilt das wort von Dr Dr Gerhold, der laut leiter des studienreferates aufgrund seiner position "der schmied" ist.

[...]

Dazu fällt mir - polemisch gesagt - nur ein Wort ein: Koffer. Oder anders gesagt: *kopf->tisch*.

Sachlich: Der Leiter irrt sich. Gerhold hat dazu nichts zu vermelden, außer eine (nämlich: seine) Privatmeinung abzusondern.

Blöde Geschichte daran allerdings: Dadurch, dass Gerhold Richter am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist, könnte er im gegebenen Fall einer von dir eingebrachten Bescheidbeschwerde (dazu an anderer Stelle) im Instanzenzug zuständig werden.

darum meinte der leiter des studienrefarates, er fragt gleich "den schmied" ob das abschlusszeugnis auf den neuen namen ausgestellt werden darf oder nicht...da das ganze sowieso irgendwann beim Dr Dr Gerhold landen würde...


(29.10.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb: Dann müsste er in seinem Erkenntnis (= die Art der Erledigung des Verfahrens vor dem BVwG) aber sehr gut abgesichert begründen - unter Zitierung der von ihm herangezogenen §§ etc. pp. - warum er vermeint, es würde sich bei positiver Erledigung um Dokumenten-/Urkundenfälschung handeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein derartiges BVwG-Erkenntnis vom VwGH nicht kassiert werden würde.

braucht eine ablehnung überhaupt eine begründung, wenn grundsätzlich von good-will-abhängigkeit die rede ist?
weil wenn nicht, was würde es nützen, die begründung zu bekämpfen?

(29.10.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb: Allerdings würde sich diesbezüglich überhaupt schon die Vorfrage erheben ob dies nicht einen Grund für einen Befangenheitsantrag zur Richterablehnung ergibt (falls dies vor den Verwaltungsgerichten vorgesehen ist) - immerhin hat sich BVwG-Richter Gerhold ja bereits im Vorfeld mit seiner Meinungsäußerung einschlägig aus dem Fenster gelehnt.

Mein nunmehrige Rat - ich wiederhole mich - nun bei der WASt vorstellig zu werden und um Hilfe zu bitten, Wolfgang Wilhelm und sein Team sind genau dafür da.


ok, danke, dann mache ich das mal

(29.10.2015, 02:38)Elisabeth I. schrieb: Erst wenn das nichts bringt ist immer noch Zeit ein formales Antragsverfahren und im Fall eines ablehnenden Bescheids eines Beschwerdeverfahrens in Gang zu setzen.
[Zitat repariert; Bonita]

ja, das dauert dann jahre, nicht?

frag mich aber irgendwie schon, was bringt es einem doppeldoktor, jemandem das bachelorchen aus der hand zu schlagen? Sad



liebe grüße, newt
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #48
(29.10.2015, 01:24)newt schrieb: jedenfalls wenn ich diesen bachelorabschluß nicht verwenden kann, hab ich lediglich nachweis für pflichtschule

Nanu? Vor Bachelorstudium brauchts doch eine Berufsreifeprüfung, oder irre ich? Sprich: AHS-/BHS-Zeugnisse und Maturazeugnis, von denen ja jedenfalls, wie wir mittlerweile wissen, dank Heinisch-Hosek-Schreiben mit der Dienstanweisung ("-Zettel", wie es Bonita nennt) von der Schule eine "Zweitschrift" mit neuem Namen ausgestellt werden muss/soll.

(29.10.2015, 02:21)newt schrieb: laut leiter des studienreferates untersteht die uni dem bundesministerium für wissenschaft, forschung und wirtschaft

auch wenn sie daneben wohl privatuni der stadt wien ist

daher gelten die regelungen bezüglich rechtsanspruch der frau Heinisch-Hosek und der SPÖ nicht

Das ist jedenfalls korrekt so.

Wobei sie - die Uni - ist nicht nur "daneben" eine Privatuni. Sondern auch die Privatunis unterstehen in gewisser Weise (nach dem Privatuniversitätengesetz) wie die normalen Unis (nach Universitätsgesetz - UG) dem BMfWFW.

Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #49
(29.10.2015, 03:02)Bonita schrieb: ... Auf der Seite des BMWFW ist sie jedenfalls NICHT aufgeführt: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wi...rsitaeten/

Sorry, ich hab da leider zu wenig geschaut: http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/bmwfw/wi...rsitaeten/

Sie ist dem BMWFW unterstellt Dodgy
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat

RE: zeugnisse
Beitrag #50
(29.10.2015, 03:13)Elisabeth I. schrieb: ... Dort jedoch, wo ein rechtsfreier Raum besteht, kann nicht nur das Ministerium in dem von ihm zu vertretenen Rechtsraum (dort, wo die Uni als Behörde agiert), sondern auch im Generellen der Rechtsträger und Eigentümer - hier: die Stadt Wien - Weisung erteilen.

Wäre dann nicht dort https://www.wien.gv.at/advuew/internet/A...3&STELLE=Y (gemeinsam mit der WASt) die nächste Anlaufstelle?
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat



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